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Was kostet es eine GmbH umbenennen?
So können für die Umfirmierung einer GmbH schnell 300 bis 400 Euro Notarkosten sowie 50 bis 70 Euro Handelsregistergebühr anfallen. Zusätzlich muss auch eine Gewerbeummeldung erfolgen, die bei ungefähr 30 bis 40 Euro anzusiedeln ist.
Kann ein Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt werden?
Besteht keine GmbH, kann das Einzelunternehmen im Wege einer sogenannten Sachgründung zur GmbH umgewandelt werden. Nach der Prüfung des Sachgründungsberichts erfolgt die Eintragung der GmbH-Gründung. Mit der Eintragung wandelt sich das Einzelunternehmen in die neugegründete GmbH um.
Warum für eine GmbH entscheiden?
Die Vorteile der GmbH: Besteuerung: Angewandt wird die Körperschaftssteuer, die meist günstiger ist als die Einkommenssteuer bei der Personengesellschaft. Hoher Gestaltungsspielraum beim Gesellschaftervertrag. Bei der Gründung können auch Sacheinlagen in das Stammkapital eingebracht werden.
Wie soll eine GmbH umbenennen werden?
Wenn Sie eine GmbH umbenennen möchten, ist die Gesellschaft bereits im Handelsregister unter einer bestimmten Firmenbezeichnung eingetragen. Diese Namensgebung war Gegenstand einer Gesellschafterversammlung, in der die Gesellschafter der GmbH beschlossen haben, wie die Gesellschaft heißen soll.
Was ist die Namensgebung der GmbH?
Diese Namensgebung war Gegenstand einer Gesellschafterversammlung, in der die Gesellschafter der GmbH beschlossen haben, wie die Gesellschaft heißen soll. Sie können daher die GmbH nur umbenennen, indem Sie den Gesellschaftsvertrag ändern.
Was ist der erste Schritt zur Namensänderung einer GmbH?
Der Beschluss der Gesellschafter während einer Gesellschafterversammlung ist der erste Schritt zur Namensänderung einer GmbH. Damit ist die Änderung aber noch nicht vollzogen. Die Änderung des Gesellschaftsvertrags sowie die neue Firma müssen Sie im Handelsregister eintragen lassen.
Was benötigen sie für die Änderung ihres Firmennamens?
Als Einzelunternehmer oder Freiberufler benötigen Sie für die Änderung Ihres Firmennamens nichts weiter als die Umstellung auf den neuen Firmennamen. Ist Ihr Unternehmen eine Gesellschaft, sieht das schon wieder anders aus – gerade für eine GmbH ist es aus rechtlichen Gründen nicht so einfach, den Firmennamen zu ändern (siehe oben).