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Wann fiel die Versteuerung für Aktien an?
Bis zum Jahr 2009 fiel eine Versteuerung für Aktiengewinne nur an, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zwölf Monate lagen. Mit Einführung der Abgeltungssteuer sind jetzt alle Kursgewinne steuerpflichtig. Aktiengewinne unterliegen der Abgeltungssteuer.
Was ist die Abgeltungssteuer für Aktien?
Aktiengewinne werden direkt an der Quelle einbehalten. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer: Für Sie und alle anderen Aktien-Anleger bedeutet das, dass Sie sich um die Besteuerung nicht selbst kümmern müssen.
Ist die Abgeltungssteuer steuerpflichtig?
Mit Einführung der Abgeltungssteuer sind jetzt alle Kursgewinne steuerpflichtig. Aktiengewinne unterliegen der Abgeltungssteuer. Dividenden, die jährlichen Gewinnausschüttungen von Aktiengesellschaften, unterlagen schon immer als Kapitalerträge der persönlichen Versteuerung.
Was sind die Steuern für Aktiengewinne und Dividenden?
Aber: Aktiengewinne und Dividenden müssen grundsätzlich versteuert werden – und zwar mit der Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Deutsche Anleger zahlen bei Aktiengewinnen und Dividenden üblicherweise zwischen 26,38 Prozent und 27,99 Prozent Steuern.
Wie müssen Aktiengewinne bezahlt werden?
Auf Aktiengewinne müssen Steuern bezahlt werden. Bis Ende 2008 gab es für die Kapitalertragsteuer sehr viele komplizierte Regelungen, wie und wo diese angegeben und versteuert werden müssen. Seitdem 01.01.2009 gellten jedoch die neuen Regelungen der Abgeltungssteuer, welche um einiges übersichtlicher und einfacher zu handhaben sind.
Die Aktiengewinne müssen mit der einheitlichen Abgeltungssteuer von 25 Prozent versteuert werden. Dieser Steuersatz ist unabhängig von dem persönlichen Einkommenssteuersatz. Betragen Ihre Kursgewinne jedoch weniger als 801 Euro bei Ledigen oder 1.602 Euro bei Verheirateten, fällt keine Steuer an.
Wie können aktienverluste geltend gemacht werden?
Immerhin: Aktienverluste können steuerlich geltend gemacht werden. Wenn das nächste Mal Gewinne aus Aktien eingestrichen werden, können diese mit den Verlusten verrechnet werden, wodurch die Steuerzahlungen auf die Gewinne entfallen, solange sie die Verluste plus Sparerfreibetrag nicht überschreiten.