Wie viele Frauen in Deutschland werden im Laufe ihres Lebens Opfer von körperlicher oder psychischer Gewalt durch Männer?

Jede vierte Frau (25 \%) war mindestens einmal von körperlicher und/oder sexueller Gewalt durch einen aktuellen und/oder früheren Beziehungspart- ner betroffen [6].

Was bekommt man für häusliche Gewalt?

Für eine leichte Körperverletzung nach § 223 StGB erhält der Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Für eine Bedrohung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Was passiert bei häuslicher Gewalt?

Für die meisten Straftaten im Rahmen häuslicher Gewalt sind Geldstrafen und theoretisch auch Haftstrafen möglich. Zu einer Gefängnisstrafe kommt es aber meist nur, wenn noch andere Straftaten hinzukommen. Darüber hinaus umfasst häusliche Gewalt Straftaten im sogenannten Nähebereich.

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Warum muss häusliche Gewalt verhindert und umgehend gestoppt werden?

Schon deshalb muss häusliche Gewalt verhindert bzw. umgehend gestoppt werden. Väter und Mütter wollen ihren Kindern gute Eltern sein, ihnen Zuwendung geben, sie fördern und beschützen. Sicher gibt es Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwischen Eltern, doch die Kinder sollten erleben, dass Eltern sich streiten und wieder vertragen.

Wie entsteht eine häusliche Gewalt aus einer konkreten Situation heraus?

Häusliche Gewalt entsteht nicht – wie z. B. bei einer Knei­pen­schlä­ge­rei – aus einer konkreten Situation heraus. Sie ist vielmehr Ausdruck eines andauernden Macht- und Ab­hän­gig­keits­ver­hält­nis­ses zwischen Täter bzw. Täterin und Opfer.

Wie setzen sie sich mit einer Beratungsstelle für häusliche Gewalt in Verbindung?

Setzen Sie sich mit einer Beratungs- oder Interventionsstelle für Häusliche Gewalt in Verbindung. Den Kontakt in Ihrer Nähe vermittelt Ihnen die Polizei oder das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000 116 016, rund um die Uhr und in vielen Sprachen.

Hat die Polizei Kenntnis über häusliche Gewalt?

Erhält die Polizei Kenntnis über Häusliche Gewalt (z.B. durch Anrufe von Nachbarn), muss sie von Amts wegen ein Er­mitt­lungs­ver­fah­ren einleiten. Wenn Sie sich noch nicht entscheiden können, die Polizei zu rufen, wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens oder lassen Sie sich beraten, aber handeln Sie!

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