Was ist die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Gründer?

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist für Gründer – wie die meisten Themen rund um die Buchhaltung – ein eher lästiges Thema. Auch ein Buchhaltungsprogramm hilft in der Regel hier nicht weiter. Über kurz oder lang übernimmt daher meist ein Steuerberater die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung für Sie.

Wie unterscheiden sich die Lohn- und Gehaltsabrechnungen verschiedener Anbieter?

Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen verschiedener Anbieter unterscheiden sich im Hinblick auf ihre Gestaltung und die Anordnung der Daten. In den zentralen Angaben stimmen sie natürlich überein. Wir stellen Ihnen nachfolgend ein Muster für die Lohn- und Gehaltsabrechnung des Anbieters Sage vor.

Wie können sie die Gehaltsabrechnung nachvollziehen?

Arbeitnehmer können durch die Gehaltsabrechnung nachvollziehen, wie viel Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Ebenso benötigen Sie das Dokument bei der Steuererklärung, einer Wohnungssuche oder der Kreditvergabe bei der Bank.

LESEN:   Was ist der Unterschied zwischen Weiss und Rotwein?

Was ergibt sich durch die Lohn- und Gehaltsabrechnung?

Gleichzeitig ergibt sich durch die Lohn- und Gehaltsabrechnung, welche Summen an welche Institution (bspw. Finanzamt, Krankenversicherung) zu überweisen sind. Lohn und Gehalt sind im Übrigen nicht dasselbe. Das Gehalt ist eine fest vereinbarte Summe, die pro Monat gleich ist – unabhängig von den geleisteten Stunden.

Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?

Was ist der Unterschied zwischen Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung? Lohn und Gehalt sind nicht dasselbe. Das Gehalt ist eine fest vereinbarte Summe, die pro Monat gleich ist – unabhängig von den geleisteten Stunden.

Wie lange geht eine neue Lohn- und Gehaltsabrechnung ein?

Jeden Monat geht eine neue Abrechnung bei Ihnen ein und bald stellt sich die Frage, wie lange diese aufzubewahren sind. Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind steuer- und sozialversicherungsrechtliche Dokumente. Jedoch schreibt der Gesetzgeber keine Aufbewahrung durch den Arbeitnehmer vor.