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Wie können sie eine EM-Rente erhalten?
Um EM -Rente zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Der Anspruch ist im Wesentlichen an folgende Bedingungen geknüpft: Gesundheitszustand: Sie können wegen Krankheit oder Behinderung nur weniger als sechs Stunden täglich arbeiten.
Wie kann ich vor dem persönlichen Renteneintritt in Rente gehen?
Arbeitnehmer, die vor 1964 geboren wurden, können ohne Abzüge sogar früher in Rente gehen. Wer vor dem persönlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen möchte, muss für jeden vorgezogenen Monat eine Kürzung der Rentenbezüge von 0,3 Prozent hinnehmen. Die maximale Kürzung liegt bei 14,4 Prozent.
Wie kann man früher in die Rente rechnen?
Die Grundregel lautet: Wer früher in die Rente startet, muss mit Abschlägen bei der Rente rechnen. Pro Monat Frührente wird die monatliche Rente dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt. Ein Jahr vorgezogene Rente bedeutet einen Abschlag von 3,6 Prozent.
Wie lange kann ich ohne Abschläge in Rente gehen?
Mit 63 Jahren können all diejenigen ohne Abschläge in Rente gehen, die mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Diese gelten dann als besonders langjährig Versicherte. Dies gilt jedoch nur für diejenigen, die vor 1953 geboren sind.
Wie lang ist die Antragsfrist für Renten aus eigener Versicherung?
Für Renten aus eigener Versicherung – also für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten – gilt generell eine Antragsfrist von drei Monaten, sobald alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Stellen Sie den Antrag später, kann die Rente in der Regel erst ab dem Antragsmonat beginnen.
Wie zahlt man eine Rente wegen voller Erwerbsminderung?
Die Rentenversicherung zahlt eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung. Welche Rente Ihnen zusteht, hängt von Ihrem verbliebenen Leistungsvermögen ab. Wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, können Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten.
Was sind krankheitsbedingte EM-Rentner?
Krankheitsbedingt bekommen die meisten EM-Rentner die EM-Rente wegen orthopädischen, internistischen, neurologischen oder auch psychiatrischen Erkrankungen zugesprochen. Oft ist es eine Kombination von den genannten Erkrankungen. Auch angeborene oder unfallbedingte Behinderungen können Ursache für eine Erwerbsminderung sein!