Wer wacht darüber ob Familien ihre Pflichten erfüllen?

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 1 GG verpflichtet den Staat, Ehe und Familie zu schützen.

Wie definiert der Staat Familie?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) versteht unter Familie jedenfalls die zwischen Eltern und Kindern bestehende Gemeinschaft einschließlich der Gemeinschaft mit Stief-, Adoptiv- und Pflegekindern. Einbezogen ist auch das Verhältnis der Mutter und des Vaters zu ihrem nichtehelichen Kind.

Wie wird der Schutz von Ehe und Familie geregelt?

Der Schutz von Ehe und Familie wird weltweit in den verschiedenen Rechtsordnungen geregelt. Die Regelungen finden sich in den Verfassungen und Gesetzen der jeweiligen Staaten sowie in internationalen Absprachen. In Art. 16, Abschnitt 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist festgelegt:

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Welche Grenzen hat der Schutz von Ehe und Familie?

Der Schutz von Ehe und Familie findet seine Grenzen allenfalls an konkurrierendem Verfassungsrecht. Dies bedeutet aber nicht, dass es gar keine Regelungen über Ehe und Familie geben dürfte.

Was enthält der Rechtsanspruch auf Familiennachzug?

Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug enthält die Neuregelung nicht. Die zuständigen Behörden sollen nach humanitären Gründen entscheiden, wer eine Aufenthaltserlaubnis erhält. Darunter fallen die Dauer der Trennung, das Alter der Kinder oder schwere Erkrankungen und konkrete Gefährdungen im Herkunftsland.

Welche Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft?

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.