Kann man einen therapiehund steuerlich absetzen?

Das FG hat im Urteil vom 14.3.2019, (10 K 2852/18 E) entschieden, dass Aufwendungen für einen Therapiehund zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören können.

Kann ich eine tierarztrechnung von der Steuer absetzen?

Nicht absetzbare Kosten Die Tierarztrechnung kannst du nicht von der Steuer absetzen. Selbst dann nicht, wenn es sich hierbei um einen Hausbesuch handelt. Ein entsprechendes Urteil hat das Finanzgericht Nürnberg im Oktober 2012 gefällt (4 K 1065/12). Die Hundesteuer ist nicht absetzbar.

Welche Versicherung kann man steuerlich absetzen?

Diese Versicherungen sind steuerlich absetzbar:

  • Krankenversicherung.
  • Pflegeversicherung.
  • Arbeitslosenversicherung.
  • Haftpflichtversicherung.
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Unfallversicherung.
  • Altersvorsorgeleistungen.

Was ist die Steuer für Wachhunde?

Das eine ist die Hundesteuer, die von der Gemeinde angesetzt wird. Darauf hat man doch keinen Einfluss, d.h. wenn die Gemeinde beschliesst, dass Wachhunde keiner Steuerbefreiung unterliegen, dann ist das so. Aber die andere Geschichte ist, ob man alle Kosten für den Hund von der Steuer absetzen kann.

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Wie kann man die Kosten für die Pflege des Hundes absetzen?

Entsprechend kann der Besitzer alle Kosten für die Pflege des Tieres – dazu zählen eben auch Futter, Leine oder Hundegeschirr – als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Wichtig: Sammeln Sie alle Quittungen und notieren Sie genau, worum es sich handelt. Eine allgemeine Bezeichnung wie „Hundezubehör“ reicht dem Finanzamt nicht aus.

Wie können sie die Ausgaben für einen Assistenzhund absetzen?

Dafür können Sie aber sämtliche Ausgaben von der Steuer absetzen, wenn der Kauf des Hundes ärztlich verordnet worden ist. Liegt allerdings bei Ihnen eine Behinderung vor, werden die Ausgaben für einen Assistenzhund häufig mit dem Behindertenpauschbetrag abgegolten. Sie haben weitere Haustiere?

Ist der Hund ein Gebrauchshund und muss keine Hundesteuer bezahlt werden?

Halten Sie Ihren Hund aus privaten Gründen, können Sie die Hundesteuer nicht absetzen. Ist Ihr Hund ein Gebrauchshund, müssen Sie in der Regel keine Hundesteuer zahlen. Denn der Hund dient in diesem Fall der „Einkünfteerzielung“ und ist kein Spielkamerad. Deshalb muss für den vierbeinigen Kollegen auch keine Hundesteuer bezahlt werden.

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