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Wie lange dauert eine Steuerberater-Prüfung?
Bereits der Weg bis zur theoretischen Möglichkeit, die Steuerberater-Prüfung zu absolvieren, dauert Jahre. Im Vergleich dazu erscheint die finale Prüfungsvorbereitung, die je nach Wahl der Seminare etwa zwei bis drei Jahre umfasst, durchaus überschaubar.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Steuerberater?
Ausbildungsbilanz: So lange dauert der Weg bis zur Prüfung. Summa summarum ist die Ausbildung zum Steuerberater mit Blick auf die Dauer kaum zu toppen. Bereits der Weg bis zur theoretischen Möglichkeit, die Steuerberater-Prüfung zu absolvieren, dauert Jahre.
Wie lange dauert die Bearbeitung ihrer Steuererklärung?
Im Durchschnitt beträgt die Bearbeitungszeit circa 50 Tage. Reichen Sie Ihre Steuererklärung allerdings erst kurz vor Ablauf der Abgabefrist ein, wird sich Ihre Wartezeit wahrscheinlich verlängern, da die Personalauslastung zu dieser Zeit üblicherweise sehr hoch ist.
Wie lange dauert die Betreuung bei einem Steuerberater?
Die Betreuung kann bei den meisten Anbietern um 12 Monate ausgeweitet werden. Bereits Berufstätige mit einem Studium oder einer Ausbildung im Bereich Jura oder Wirtschaft mit dem Ziel, als Steuerberater zu arbeiten, können die dazu benötigte staatliche Prüfung mithilfe eines Vorbereitungskurses angehen.
Wie lange dauert die Abgabe einer Steuererklärung?
Personen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind (sog. Pflichtveranlagung), genießen auch diese 44 Jahre Zeit, allerdings beginnt die vierjährige Festsetzungsfrist erst mit dem Ablauf des dritten Jahres nach dem Steuerjahr. Man nennt dies auch Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO.
Wann kann ich eine nachträgliche Steuererklärung abgeben?
Eine nachträgliche Steuererklärung können nur Antragsveranlagte abgeben. Wer die Steuer rückwirkend erstattet haben möchte, hat wesentlich länger Zeit für die Steuererklärung, als diejenigen, die eine Erklärung abgeben müssen, denn in diesem Fall gilt der 31. Juli als Stichtag.
Wie lange brauchen sie eine Einkommensteuererklärung abzugeben?
Gerade deshalb tun Sie aber gut daran, die Einkommensteuererklärung nicht auf die lange Bank zu schieben. Von Rechts wegen hätten Sie lange genug Zeit: Bei freiwilliger Veranlagung bleiben grundsätzlich vier Jahre Zeit, eine Steuererklärung abzugeben. Das ist die normale Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO).