Wann steht mir eine Haushaltshilfe zu?

Das Wichtigste in Kürze: Der Anspruch besteht bei schwerer Krankheit und insbesondere nach einer Behandlung im Krankenhaus. Voraussetzung ist, dass Sie keine mit Ihnen im Haushalt lebende Person haben, die Sie pflegen bzw. den Haushalt führen kann.

Wer darf meine Haushaltshilfe sein?

Auch wenn Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad – zum Beispiel Eltern, Geschwister oder Schwäger/Schwägerinnen – Ihnen im Haushalt helfen, kann Sie die TK unterstützen. Wir erstatten den Verdienstausfall und die Fahrkosten: für maximal zwei Monate in angemessener Höhe.

Wann zahlt die AOK eine Haushaltshilfe?

Hilfe im Haushalt, wenn es darauf ankommt Wenn Sie ins Krankenhaus oder zur Kur müssen oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer schweren Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen können, helfen wir Ihnen mit den Kosten für eine Haushaltshilfe. Sie erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf Ihre Kinder.

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Wie hoch ist der Elternunterhalt für die Eltern?

Unterhalt für die Eltern kann nur in einer gewissen Höhe verlangt werden. Den Kindern bleiben das Schonvermögen und der Selbstbehalt. Letzter liegt bei 2.000 Euro monatlich. Im Rahmen vom Elternunterhalt steht dem Ehepartner ein Selbstbehalt von 1.600 Euro zu, welcher ebenfalls Beachtung findet.

Wie kann der Elternunterhalt für die Kinder Realität werden?

Haben die Eltern keine Ersparnisse und eine geringe Rente, kann der Elternunterhalt für die Kinder schnell Realität werden. Ein Teil der Pflegekosten wird von der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen, doch meist reicht dieser Betrag nicht aus. Zunächst zahlt dann das Sozialamt.

Ist der Elternunterhalt auf Geschwister anteilig?

Haben die Eltern mehrere Kinder mit genügend Einkommen, haften alle anteilig. Der Elternunterhalt wird auf Geschwister somit verteilt. In welchen Höhen die Kinder den Unterhalt zahlen müssen, ergibt sich aus deren Einkommens- und Vermögensverhältnissen unter Berücksichtigung des Selbstbehalts.

Wie erfolgt die Bezahlung vom Gehalt während der Elternzeit?

Während der Elternzeit erfolgt die Bezahlung vom Gehalt in der Regel nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch den Staat in Form von Elterngeld. Dieses muss schriftlich bei der Elterngeldstelle beantragt werden. Sofern Sie dies getan haben, erkundigen Sie sich bitte bei der Elterngeldstelle nach der Zahlung.

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