Was ist der Steuerfreibetrag für Rentner 2019?

An dieser Stelle spricht man vom Steuerfreibetrag für Rentner – dem Rentenfreibetrag. Wer 2019 in Rente geht, für den werden 78\% der Rente veranschlagt. Bevor die Altersbezüge überhaupt herangezogen werden können, werden erst einmal die zusätzlichen Einkünfte vom Steuerfreibetrag abgezogen.

Wie lange bleibt die Rente steuerfrei?

Konkret gesagt: Bis zu einem Steuerfreibetrag bis zu derzeit 9.744 Euro für Alleinstehende und bei verheirateten Ehepaaren bis zu 19.488 Euro bleibt die Rente steuerfrei. Hierbei ist aber nicht nur die eigentlich gezahlte Rentenzahlung zu berücksichtigen, sondern auch alle Nebeneinkünfte.

Was ist der steuerpflichtige Teil der Rente?

Aktuell liegt der steuerpflichtige Teil der Rente bei 76 Prozent (2018). Der Prozentsatz steigt Jahr für Jahr. Die Infografik „Muss ich meine Rente versteuern? Und wie viel?“. zeigt, wie das System der Rentenbesteuerung in Deutschland funktioniert. Infografik: “ Muss ich meine Rente versteuern?

Was ist die Rentenbesteuerung?

Beispiel Rentenbesteuerung: Der alleinstehende Rentner Karl A. geht 2018 in Rente und erhält eine Jahresbruttorente von 12.500 Euro. Der Rentenfreibetrag der Rente liegt bei 28 Prozent (= 3.500 Euro). Das bedeutet, dass der Besteuerungsanteil der Rente somit bei 9.000 Euro (12.500 Euro Rente minus Rentenfreibetrag von 3.500 Euro) liegt.

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Wann entfällt der Steuerfreibetrag für Neurentner?

Ab 2040 entfällt der Freibetrag für Neurentner komplett. Gehen Sie 2017 in Rente, sind 74 Prozent Ihrer Jahresbruttorente steuerpflichtig – 26 Prozent bleiben steuerfrei. Bei einer Höhe von 11.000 Euro jährlich beträgt der Steuerfreibetrag 2860 Euro.

Wie hoch ist der rentenfreibetrag von 2860 Euro?

Denn der Rentenfreibetrag von 2860 Euro und der steuerliche Grundfreibetrag liegen zusammen bei 11.680 Euro und damit über der Jahresbruttorente von 11.000 Euro. Da sich bei Rentenerhöhungen der Freibetrag nicht erhöht, fallen im Laufe des Rentenbezugs unter Umständen Steuern an.