Wem gehört die Kaution bei Trennung?

Wird das Mietverhältnis nach Trennung oder Scheidung der Ehe endgültig beendet, erhalten beide (Ex-)Ehepartner, sofern einer von ihnen nicht seinen alleinigen Anspruch beweisen kann, die Mietkaution zusammen von dem Vermieter ausgezahlt.

Wann muß die Mietkaution ausgezahlt werden?

Eine genaue Frist zur Rückgabe der Kaution schreibt das Gesetz nicht vor. Es heißt nur, dass der Vermieter das Geld so schnell wie möglich nach Beendigung des Mietverhältnis auszahlen soll. Die übrige Kaution muss der Vermieter also sofort an den Mieter auszahlen, wenn die Wohnung ordnungsgemäß übergeben worden ist.

Ist Mietkaution Zugewinn?

Generell sind die Ehegatten als Mieter im Innenverhältnis zueinander gem. § 426 BGB in der Regel zu gleichen Teilen verpflichtet, die Kaution zu zahlen. Was den Zugewinn betrifft, so wäre die Mietkaution bei demjenigen Ehegatten in das Endvermögen einzustellen, dem diese letztlich zusteht.

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Welche Art von Kautionen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Kautionen. Die häufigste Variante ist der Barkredit. Mietern ist zu empfehlen, sich die Übergabe schriftlich bestätigen zu lassen. Die einfachste Form ist das Losungswort-Sparbuch, bei dem nur der Mieter und der Vermieter das Losungswort kennen. Sie kann auch in Form einer Bankgarantie erfolgen.

Was ist die Grundvoraussetzung für die Einbehaltung der Kaution?

Eine Grundvoraussetzung für die Einbehaltung ist zunächst, dass die Kaution vertraglich vereinbart wurde. Erfolgte die Zahlung ohne eine solche, kann das bedeuten, dass Vermieter die unrechtmäßig gezahlte Mietkaution nicht einbehalten dürfen. Verursachen Mieter Schäden, kann der Einbehalt der Kaution gerechtfertigt sein.

Was ist ein gemeinsames und gemeinsames Eigentum?

Überlegen Sie, was ein gemeinsames und gemeinsames Eigentum darstellt und was sind ihre Besonderheiten. Die Wohnung, die während der Ehe erworben und bei einem der Ehegatten registriert wird, da der Besitzer des Grundstücks nur eins sein kann, gehört zu Recht zu beiden.

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Kann der Vermieter die Kaution nicht zurückbezahlt werden?

Wenn der Vermieter die Kaution grundlos nicht zurückbezahlt, dann ist es notwendig, ein Verfahren zur Kautionsrückforderung bei der Schlichtungsstelle bzw. beim Bezirksgericht zu führen. Hilfreich ist es, Fotos vom Zustand der Wohnung bei Anmietung und Auszug zu haben, damit keine Beweisschwierigkeiten über den Rückstellungszustand entstehen.