Kann man in die gesetzliche Rente zusätzlich einzahlen?

Freiwillig einzahlen können zum Beispiel selbstständig Tätige, Beamtinnen und Beamte sowie Hausfrauen/-männer. Wie hoch die freiwilligen Beiträge sein sollen, bestimmt man selbst: mindestens 83,70 Euro und höchstens 1.283,40 Euro pro Monat sind zahlbar, wenn die Beiträge für 2020 gelten sollen.

Wer kann freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?

Wer kann freiwillige Beiträge zahlen? Wer in Deutschland wohnt, mindestens 16 Jahre alt ist, noch keine Altersvollrente bezieht und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig ist, kann sich bei der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern.

Wie wenden sie sich mit Fragen zur Rentenversicherung an?

Bitte wenden Sie sich mit Fragen zur Berechnung der Rente an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger, z. B. die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Schwaben, die Deutsche Rentenversicherung Rheinland etc.

Wie wird der rentenfahrplan bearbeitet?

Der Rentenfahrplan wird ausschließlich durch professionelle Rentenberater bearbeitet, die gerichtlich als Rentenberater zugelassen sind. Sie nutzen das Wissen und die fachliche Kompetenz von Rentenberatern mit über 20jähriger Erfahrung auf ihrem Gebiet.

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Wie kann ich abschlagsfrei in Rente gehen?

Versicherte erwerben bereits nach fünf Jahren Versicherungszeit einen Anspruch auf diese Rentenart. Wer abschlagsfrei in Rente gehen möchte, muss das gesetzlich vorgeschriebene Alter erreichen. Seit dem Jahr 2012 steigt das Regelalter.

Welche Rente greift für langjährig Versicherte?

Wenn Sie mindestens 35 Beitragsjahre angespart haben, greift die Rente für langjährig Versicherte. Allerdings wird Ihnen pro Jahr Ihres vorzeitigen Rentenbezugs eine Minderung von 3,6 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Diese Kürzung können Sie durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen.

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