Was zahlt die Rentenversicherung nach dem Tod?

Sie beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Die kleine Witwen- oder Witwerrente zahlen wir höchstens zwei Jahre nach dem Tod des Ehepartners/Lebenspartners oder der Ehepartnerin/Lebenspartnerin.

Wen muss man nach Tod informieren?

Die allererste Formalie nach einem Todesfall ist die Benachrichtigung eines Arztes, denn dieser muss den Verstorbenen untersuchen, Todeszeitpunkt und Todesursache feststellen und wichtige Dokumente (Leichenschauschein, Todesbescheinigung) ausstellen.

Was sind die Renten wegen Todes?

Renten wegen Todes 1 Witwen- oder Witwerrente. Ihr verstorbener Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner muss die allgemeine Wartezeit (das heißt Mindestversicherungszeit) von fünf Jahren mit eigenen Beitragszeiten erfüllt haben. 2 Erziehungsrente. Ihre Ehe nach dem 30. 3 Waisenrenten. 4 Abfindung einer Witwen- oder Witwerrente.

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Welche Renten erhalten sie nach dem Tod des Lebenspartners?

Nach dem Tod des Ehepartners beziehungsweise Lebenspartners erhalten Sie dessen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung drei Monate lang in voller Höhe. Danach besteht ein Anspruch auf die sogenannte große oder kleine Witwenrente beziehungsweise Witwerrente. Ob Sie eine Rente sowie einen Kinderzuschlag erhalten, erfahren Sie hier.

Welche Rente erhalten sie nach dem Tod des Ehepartners?

Nach dem Tod des Ehepartners erhalten Sie dessen gesetzliche Rente zur finanziellen Absicherung drei Monate lang in voller Höhe. Danach besteht ein Anspruch auf die sogenannte große oder kleine Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Ob Sie eine Rente sowie einen Kinderzuschlag erhalten, erfahren Sie hier.

Wie hoch ist die Rente des verstorbenen?

Die Rente wird aus den rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen berechnet und ist unterschiedlich hoch. Die kleine Witwen- oder Witwerrente beträgt 25 Prozent, die große Witwen- oder Witwerrente 55 Prozent der Rente des Verstorbenen (in bestimmten Fällen 60 Prozent).

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