Was bedeutet Insolvenz in Eigenverwaltung für die Mitarbeiter?

Was bedeutet „Insolvenz in Eigenverwaltung“? Die Eigenverwaltung ist ein Instrument der Unternehmenssanierung, also der Unternehmensrettung. Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270 InsO behält das Unternehmen als Schuldner die Verfügungsgewalt und kann weiterhin selbst handeln.

Wer zahlt nach Insolvenz Gehalt weiter?

Solange Ihr Arbeitsverhältnis weiterbesteht, erhalten Sie Ihre Vergütung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter ausgezahlt. Anderenfalls fordern Sie den Insolvenzverwalter umgehend zur Zahlung auf. Er ist dafür zuständig, den Verpflichtungen des Arbeitgebers weiter nachzukommen.

Was ist eine Insolvenz?

Die Insolvenz ist die Folge, wenn kein Ausweg aus der Unternehmenskrise gefunden wird und die Zahlungsverbindlichkeiten nicht mehr erfüllt werden können. Dann muss die Geschäftsleitung den Insolvenzantrag stellen. Lesen Sie, welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, wie Sie diese erkennen und welche Folgen das im Insolvenzverfahren hat.

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Was gilt für Forderungen vor der Insolvenz?

Haben Sie Forderungen aus der Zeit vor der Insolvenz, die Sie dem Arbeitgeber auch angezeigt und ihn zur Zahlung aufgefordert haben, gilt Folgendes: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollten Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Von ihm erhalten Sie ein Formular, in das Sie Ihre Forderungen eintragen können.

Was sind die Anforderungen an eine Insolvenztabelle?

Die Anforderungen an eine Insolvenztabelle sind in der Insolvenzordnung (InsO) festgehalten. Für das Erscheinungsbild der Insolvenztabelle gibt es keine Norm oder detaillierte Vorgaben. Es wird von den Bundesländern oder Insolvenzgerichten vorgegeben und ändert sich ständig.

Wie muss die Geschäftsleitung einen Antrag auf Insolvenzverfahren stellen?

Die Geschäftsleitung muss dann unverzüglich einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens stellen. Die Regeln für das Insolvenzverfahren sind in Deutschland in der Insolvenzordnung (InsO) und im Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) festgelegt.

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