Haben Selbständige Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Anders als Arbeitnehmerinnen haben Selbständige und Freiberuflerinnen keinen rechtlichen Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Allerdings können auch sie unter bestimmten Umständen Mutterschaftsgeld beantragen.

Wie viel Mutterschaftsgeld selbstständig?

Ich bin selbstständig. Wir zahlen Ihnen Mutterschaftsgeld, wenn Sie zum Beginn der Schutzfrist Anspruch auf Krankengeld haben. Sie erhalten 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, bekommen also Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

Wann bekommen Selbständige Elterngeld?

Auch wenn du selbstständig bist, kannst du Elterngeld erhalten, solange du dein Kind nach der Geburt selbst betreust. Das Mindest-Elterngeld liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro. Hast du ein Einkommen bis zu 1.200 Euro, dann erhältst du 67\% deines Nettoeinkommens.

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Hat ein Selbständige Anspruch auf Krankengeld?

Als Selbstständiger hast Du keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld, wenn Du länger krank bist. Möchtest Du einen solchen Lohnersatz bekommen, musst Du Dich extra absichern. Das ist in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich – wenn Du mehr Beitrag zahlst.

Wer zahlt Mutterschaftsgeld bei Selbständigen?

Sind Sie als Selbstständige freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert, erhalten Sie während der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse.

Wann Mutterschaftsgeld beantragen Selbstständige?

Wichtig ist, alle Aspekte rund um Schutzfristen und Mutterschaftsgeld für Selbstständige frühzeitig anzugehen. Zwar kannst du den Antrag erst 7 Wochen vor der Geburt stellen, aber es ist wichtig zu wissen, welche Ansprüche bestehen und wie du rund um die Geburt versichert bist.

Wie viel beträgt das Mutterschaftsgeld?

13 Euro
Das Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt. Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 Euro pro Kalendertag.

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Wie wird das Elterngeld bei Selbstständigen berechnet?

Das Elterngeld für Selbständige beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro im Monat. Es wird folgendermaßen berechnet: Wer 1.240 Euro oder mehr verdient bekommt 65 Prozent des Einkommens. Bei einem Einkommen von zwischen 1.200 und 1.239 sind es 66 Prozent, zwischen 1.000 Euro und 1.199 Euro sind es 67 Prozent.

Wann Elternzeit beantragen selbstständig?

Wenn du selbstständig bist, musst du keine Elternzeit beantragen. Schließlich bist du dein eigener Chef und musst mit dir selbst ausmachen, wann du wie lange arbeiten möchtest. Auch wenn der Nachwuchs da ist. Was du dagegen beantragen musst – und auch unbedingt solltest – ist das Elterngeld.

Wie hoch ist die Differenz bei der Mutterschaftsversicherung?

Sofern du netto mehr als die 390 Euro (13 Euro x 30 Tage) verdient hast, muss der Arbeitgeber auch hier die Differenz bezuschussen. Sofern du als geringfügig Beschäftigte familienversichert bist, gibt es vom Bundesamt für Soziale Sicherung bis zu 210 Euro Einmalzahlung als Mutterschaftsgeld.

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Wann ist der Bemessungszeitraum für den Mutterschaftsgeld zu erhalten?

Bemessungszeitraum für den Zuschuss sind die letzten 3 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Um das Mutterschaftsgeld zu erhalten, musst du einen Antrag bei deiner Krankenkasse und deinem Arbeitgeber stellen. Am 01.01.2018 ist eine Reform des Mutterschutzgesetzes in Kraft getreten.

Was gibt es für Mutterschaftsgeld im Bundesversicherungsamt?

Sofern du als geringfügig Beschäftigte familienversichert bist, gibt es vom Bundesversicherungsamt bis zu 210 Euro Einmalzahlung als Mutterschaftsgeld. Wenn du selbständig und privat krankenversichert bist, erhältst du nur Mutterschaftsgeld, wenn du eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hast.

Wie kann ich Mutterschaftsleistungen anfangen?

Wenn du keine Mutterschaftsleistungen erhältst, kannst du auch flexibel mit den Elterngeldmonaten anfangen. Du kannst auf Wunsch (im Gegensatz zu Angestellten) erst ab dem 3. Lebensmonat Elterngeld beantragen. Angestellte müssen zwingend immer ab Monat 1 Elterngeld beantragen und es wird mit den Mutterschaftsleistungen verrechnet.