Sind Studiengebühren für Kinder steuerlich absetzbar?

Studiengebühren können Eltern nicht absetzen Das entschied der Bundesfinanzhof in letzter Instanz mit Urteil von 10. Oktober 2017 (Az.: X R 32/15). Eltern können das Entgelt fürs Studium ihrer Kinder demnach nicht als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen.

Was können Eltern bei studierenden Kindern absetzen?

Hat das Kind keine eigenen Einkünfte (Arbeitslohn) und Bezüge (zum Beispiel BAföG), können Eltern den kompletten Höchstbetrag von 9408 Euro steuerlich geltend machen. Hat das Kind jedoch bereits eigene Einkünfte und Bezüge von mehr als 624 Euro im Jahr, mindert sich der abziehbare Höchstbetrag.

Ist Studienkosten steuerlich absetzbar?

Studienkosten sind generell steuerlich absetzbar. Allerdings spielt es eine wesentliche Rolle, ob du dich in einer Erst- oder einer Zweitausbildung befindest. Studenten können nach bisherigem Stand ihre Ausgaben nur im Rahmen von Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das ist bis zur Grenze von 6.000 Euro möglich.

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Was gibt es für Studiengebühren abzusetzen?

Das Wichtigste auf einen Blick. Fürs Studieren gibt es Geld vom Staat zurück: Du kannst Studiengebühren steuerlich absetzen; sowie allgemein Kosten, die für Dein Studium entstehen. Es gibt zwei Wege Studienkosten abzusetzen: Manche Studenten können Sonderausgaben veranschlagen, manche Werbungskosten.

Wie kann ich Werbung in Form von Studiengebühren absetzen?

Noch einmal: Damit Du in Form von Werbungskosten Deine Studiengebühren steuerlich absetzen kannst, muss Dein Studium als Zweitausbildung gelten. Die Voraussetzung hierfür ist eine abgeschlossene Erstausbildung.

Kann ich mit dem Verlustvortrag Studiengebühren absetzen?

Mit dem Verlustvortrag Studiengebühren absetzen – hier klappt’s nicht. Du hattest 2016 gar keine Einnahmen, Deine Kosten für Dein Studium (Zweitausbildung) lagen bei 1.500 €. Du kannst sie als Werbungskosten absetzen und einen Verlustvortrag über 1.500 € für 2017 erwirken.