Inhaltsverzeichnis
Wer schreibt Verträge?
Während für Personengesellschaften ein Gesellschaftsvertrag nicht verpflichtend ist, gibt es für Kapitalgesellschaften sogar gesetzliche Vorschriften für den Inhalt und die Verträge sind durch einen Notar zu beurkunden.
Wer kann Vertragspartner sein?
Vertragspartner können nicht nur Privatpersonen sein, sondern ebenso Unternehmen, Institutionen und Behörden. Nicht jeder Vertrag muss in schriftlicher Form vorliegen, um gültig zu sein. Mündliche Vereinbarungen können ebenso Rechtswirksamkeit auslösen wie etwa ein Online-Geschäft.
Was ist mit dem Gesellschaftsvertrag verbunden?
Eng mit dem Gesellschaftsvertrag verbunden ist auch die Geschäftsordnung, die insbesondere für die Geschäftsführung zahlreiche Aspekte regelt. Verträge für die Geschäftsführer sind insbesondere bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH, UG oder AG die Regel, da hier ein klares Anstellungsverhältnis vorliegt.
Wann steht der erste Gesellschaftsvertrag an?
Direkt vor der Gründung steht bereits der erste Vertrag für die Gründer an: der Gesellschaftsvertrag. Während für Personengesellschaften ein Gesellschaftsvertrag nicht verpflichtend ist, gibt es für Kapitalgesellschaften sogar gesetzliche Vorschriften für den Inhalt und die Verträge sind durch einen Notar zu beurkunden.
Wie können die Gehälter für die Geschäftsführer gelten?
Die Gehälter für die Geschäftsführer können dann auch als Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Bei Kapitalgesellschaften unterscheidet man, ob die Geschäftsführer aus dem Gesellschafterkreis stammen oder Verträge mit Fremdgeschäftsführern abgeschlossen werden, die nicht zu den Eigentümern der Gesellschaft gehören.
Welche Rechtsformen sind für Einzelunternehmen interessant?
Wenn Sie schon wissen, welche Rechtsform im Bereich der Einzelunternehmen für Sie interessant ist, wählen Sie per Klick direkt aus den möglichen Rechtsformen für Unternehmen: Kleingewerbe als Rechtsform Kaufmann Ein-Personen-GmbH als Rechtsform Unternehmergesellschaft oder Mini-GmbH für gemeinnützige Unternehmen: gGmbH, gUG