Welche Sonderausgaben sind steuerlich abzugsfähig?

In Österreich werden Sonderausgaben bereits seit dem Jahre 1988 im Einkommenssteuergesetz bindend genannt unter dem Passus der privaten Ausgaben. Wenn diese Ausgaben ebenso als Werbungskosten oder aber Betriebsausgaben zu deklarieren sind, so sind sie steuerlich auch abzugsfähig. Sonderausgaben mindern somit das zu versteuernde Einkommen.

Wie sind Sonderausgaben in Österreich abzugsfähig?

In Österreich werden Sonderausgaben bereits seit dem Jahre 1988 im Einkommenssteuergesetz bindend genannt unter dem Passus der privaten Ausgaben. Wenn diese Ausgaben ebenso als Werbungskosten oder aber Betriebsausgaben zu deklarieren sind, so sind sie steuerlich auch abzugsfähig.

Welche Sonderausgaben sind absetzbar?

Eine Reihe von Sonderausgaben sind tatsächlich nur bis zu einem geltenden Höchstbetrag auch absetzbar. Wohnraumschaffungs- und Wohnraumsanierungskosten Der bestehende persönliche Höchstbetrag kann sich auf das Doppelte erhöhen, wenn man Alleinverdiener oder aber Alleinerzieher ist. Der aktuelle Höchstbetrag hierbei liegt bei 5.840,00 €.

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Wann müssen Sonderausgaben beantragt werden?

Im Rahmen der alljährlichen Einkommenssteuererklärung bzw. der Arbeitnehmerveranlagung können die Sonderausgaben beantragt werden. Die entsprechenden Belege müssen in diesem Kontext 7 Jahre aufbewahrt werden, denn das Finanzamt hat ganz explizit das Recht innerhalb dieser Jahre Einsicht in die Belege zu nehmen.

Welche Ausgaben kann der Steuerpflichtige absetzen?

Versicherungsprämien, Ausgaben für Wohnraumschaffung oder Wohnraumsanierung und Kirchenbeiträge kann der Steuerpflichtige auch dann absetzen, wenn er sie für seinen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner und für seine Kinder leistet. 4. Welche Aufwendungen kommen als Sonderausgaben in Betracht?