Wie kann ich gleichzeitig Elterngeld beantragen?

Ja, beide Elternteile können gleichzeitig Elterngeld (ca. 67 \% ihres Einkommens, gestaffelt nach ihrem Einkommen im letzten Jahr, maximal 1.800 €) beantragen. Es gibt mehrere Möglichkeiten: Beide Eltern können je 7 Monate gleichzeitig Basiselterngeld beantragen.

Wie viel Elterngeld bekommt man für einen Elternteil?

Beiden Elternteilen stehen zusammen insgesamt 14 Monate Elternzeit zu, die sie frei untereinander aufteilen können. Dabei kann ein Elternteil mindestens 2 und höchstens 12 Monate für sich beanspruchen. Wie viel Elterngeld bekommt man? Die 14 Monatsbeträge belaufen sich insgesamt auf 1.800 €.

Kann man zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus wählen?

Eltern können zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus wählen oder beides miteinander kombinieren. Das Elterngeld ist eine vom Nettoeinkommen abhängige, zeitlich befristete Entgeltersatzleistung, die junge Eltern während der Familiengründung finanziell entlasten soll.

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Wie wird das Einkommen mit dem Elterngeld verrechnet?

Einkommen, das neben dem Elterngeld erwirtschaftet wird, muss bei den zuständigen Behörden angegeben werden und wird mit dem Elterngeld verrechnet. Angestellte und Beamte müssen zum Zwecke des Nachweises eine schriftliche Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber, z. B. einen Vertrag, vorlegen.

Was ist die Höhe des Elterngelds?

Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante, für die Sie sich entscheiden. Ausführliche Informationen zur Berechnung des Elterngelds finden Sie unter Höhe des Elterngelds. Seit dem 1. September 2021 gelten neue und verbesserte Regelungen beim Elterngeld.

Welche elterngeldvarianten gibt es?

Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Basiselterngeld erhalten Sie für mindestens zwei Monate und bis zu zwölf Lebensmonate Ihres Kindes. Wenn Sie beide Elterngeld beziehen, können Sie zusammen 14 Lebensmonate erhalten.

Wie lange kann ein Elterngeld bezogen werden?

Eine Beantragung von weniger als 2 Monatsbeträgen Elterngeld ist nicht möglich. Für adoptierte oder mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommene Kinder kann Elterngeld ab dem Tag der Haushaltsaufnahme für die Dauer von bis zu 14 Monaten, längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes bezogen werden.

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