Wohin jetzt nur mit all dem in der Krise Gebunkerten Bargeld?

Wohin jetzt nur mit all dem in der Krise gebunkerten Bargeld? Wer mehr als 10.000 Euro bei der Bank bar einzahlt, muss jetzt einen Herkunftsnachweis vorlegen. Allerdings: Dieser Kontoauszug muss „aktuell“ sein, so sieht es die entsprechende Regelung der Bankenaufsicht BaFin für die Banken vor.

Was Sie über die neue Bargeldgrenze wissen müssen?

Was Sie über die neue Bargeld-Grenze wissen müssen Seit Montag gilt in Deutschland eine neue Grenze für Bargeld-Einzahlungen bei Banken: Wer mehr als 10.000 Euro bar einzahlen will, muss für das Geld einen Herkunftsnachweis vorlegen. Dies gelte auch bei Einzahlungen in mehreren Teilbeträgen, wenn die Summe 10.

Was sind die Geldgeschenke an Angestellte?

Auch wenn die Geschenke anteilig aus privatem und aus betrieblichem Anlass getätigt wurden, werden sie zu den Kosten der privaten Lebensführung gezählt. Geldgeschenke an Angestellte zählen grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn – unabhängig davon, wie hoch die Summe ist.

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Was ist die nachträgliche Überreichung der Geschenke an Arbeitnehmer?

Als üblich wird auch die nachträgliche Überreichung der Geschenke bis 40 Euro an solche Arbeitnehmer angesehen, die aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht an der Betriebsveranstaltung teilnehmen konnten; das gilt aber nicht für eine deswegen gewährte Barzuwendung (R 19.5 Abs. 4 Nr. 4 LStR).

Was ist die Bemessungsgrundlage für Geschenke?

Als Bemessungsgrundlage dient dabei der Bruttowert sämtlicher Geschenke eines Jahres. Wichtig ist dabei, dass die Zuwendung betrieblichveranlasst ist. Außerdem dürfen die Geschenke pro Empfänger und Wirtschaftsjahr den Betrag von 10.000 Euro nicht überschreiten. Dasselbe gilt für jede einzelne Zuwendung.

Wie hoch ist die Freigrenze für Geschenke an Kunden und Geschäftspartnern?

Seit dem vergangenen Jahr muss auch für Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner Lohnsteuer eingezahlt werden. Dabei ist die Freigrenze etwas niedriger als bei Mitarbeiter-Präsenten: Sie liegt bei 35 Euro. Wird dieser Betrag überschritten, so zählt das Geschenk zu den nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben.