Wie berechnet der Arbeitgeber die Lohnabrechnung?

Der Arbeitgeber berechnet bei der Lohnabrechnung zum einen den Lohn für einen bestimmten Zeitraum, zum anderen ermittelt er die Beiträge zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer des Arbeitnehmers. Dem Arbeitnehmer dient die Lohnabrechnung demnach als Information über seine Bezüge und seine Abgaben für Steuern und Sozialversicherung.

Was sind die wichtigsten Fakten zur Lohnberechnung?

Die wichtigsten Fakten zur Lohnberechnung. Die Lohnberechnung ist wichtig, um zu erfahren, wie viel Nettolohn tatsächlich ausgezahlt wird. Die Abzüge, die vom Bruttolohn abgehen, lassen sich allgemein in zwei Kategorien einteilen: Steuern und Sozialabgaben.

Wie besteht der Unterschied zwischen Lohnabrechnung und Gehaltsrechnung?

Daher besteht genau genommen ein kleiner Unterschied zwischen Gehalts- und Lohnabrechnung: Bei der Lohnabrechnung sind die monatlich erbrachten Arbeitsstunden eines Arbeitnehmers die Basis für die Berechnung des Lohns. Der Arbeitnehmer wird nach einem festen Stundenlohn bezahlt – aber nur für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

LESEN:   Was bedeutet ein mannliches Model zu sein?

Was ist für den Lohnrechner Schweiz wichtig?

Für den Lohnrechner Schweiz ist der Kanton, in dem man wohnt, ganz besonders wichtig, denn – anders als in Deutschland – wird die Quellensteuer nach dem Wohnort festgelegt. Das bedeutet, dass es günstigere Wohnorte gibt, aber auch teurere.

Was ist bei der Lohnabrechnung wichtig?

Für Arbeitgeber ist bei der Lohnabrechnung vor allem das Bruttogehalt relevant. Dieses bildet die Basis zur Ermittlung der Personalkosten – einer für Unternehmer wichtigen Kennzahl. Sie sollten insbesondere darauf achten, wie hoch die Lohnnebenkosten sind, also die Kosten, die über den Nettolohn hinausgehen.

Was ist der Abrechnungszeitraum für die Nebenkostenabrechnung?

Ein Beispiel: Der Abrechnungszeitraum für die Nebenkostenabrechnung ist auf den 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres festgelegt. Die Wohngebäudeversicherung rechnet aber den Zeitraum 1. Dezember bis 30. November des Folgejahres ab.