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Wie bucht man Reverse Charge?
So kann der Dienstleister das Reverse-Charge-Verfahren buchen: Für die Buchung verwendet der Dienstleister das Konto Bank sowie das Konto Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen. Das Konto trägt in SKR 03 die Nummer 8336 und in SKR 04 die Nummer 4336.
Was ist die steuerliche Behandlung der Softwareüberlassung?
Die steuerliche Behandlung des Verkaufs von Software auf Datenträger oder über das Internet ist oft umsatzsteuerlich problematisch. Die umsatzsteuerliche Behandlung der Softwareüberlassung hängt sowohl von der Art der Lieferung als auch von der Einordnung als Standardsoftware oder Nichtstandardsoftware ab.
Ist der Käufer verpflichtet die Software zu installieren?
Der Kaufvertrag wird durch die Überlassung erfüllt. Dies bedeutet, dass der Verkäufer grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die Software beim Käufer zu installieren. Will der Käufer diese Leistung erhalten, hat er sie daher gesondert zu vereinbaren. 2. Erschöpfungsgrundsatz beim „Kauf” von Software Standardsoftware ist urheberrechtlich geschützt.
Ist die Software auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt?
Wird die Software hingegen auf einem Datenträger (beispielsweise CD oder USB-Stick) zur Verfügung gestellt, ist nach der Art der Software zu unterscheiden. Für Individualsoftware ist auch hier von einer so genannten sonstigen Leistung auszugehen. Für Standardsoftware ist in diesem Fall hingegen von einer Lieferung auszugehen.
Ist die Lieferung von Software auf Datenträger in die EU möglich?
Lieferung von Software auf Datenträger in die Europäische Union: Zollrechtliche Besonderheiten sind bei Lieferungen innerhalb der EU nicht zu beachten. Wird die Software in ein Drittland geliefert, liegt eine Ausfuhrlieferung vor. Das bedeutet die Lieferung kann (unter „Zoll“-Beachtung) regelmäßig als steuerfreie Ausfuhrlieferung behandelt werden.