Wann geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren?

Zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr muss der Betroffene erklären, ob er die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten möchte. Grundsätzlich geht dann eine der beiden Staatsangehörigkeiten verloren (§ 29 StAG).

Wie wenden sie sich mit Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit?

Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenden sich mit Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit bitte an die für ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde. Für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, ist das Bundesverwaltungsamt die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde.

Wann kann ein Kind in Deutschland die Staatsangehörigkeit erwerben?

Seit dem 01.01.2000 kann ein Kind durch Geburt in Deutschland auch dann die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn kein Elternteil deutsch ist, das sogenannte Geburtsortsprinzip (§ 4 Abs. 3 StAG).

Wie ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit geregelt?

Erwerb und der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit werden in der Bundesrepublik Deutschland durch das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht kennt verschiedene Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben (§ 4 StAG).

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Wie führt die Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit zum Verlust?

Die Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit (außer derjenigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz) führt ohne vorherige Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit auch in diesen Fällen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

Warum besteht ein Anspruch auf doppelte Staatsbürgerschaft?

Ein genereller Anspruch auf doppelte Staatsbürgerschaft (Mehrstaatigkeit) besteht nicht. Grundsätzlich gilt, dass bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit die deutsche verloren geht (§§ 17 Abs. 1 Nr. 2, 25 Abs. 1 S. 1 StAG).