Was kann ich für mein Kind absetzen?
Du kannst zwei Drittel Deiner Kosten für die Kinderbetreuung bis maximal 6.000 Euro, also höchstens 4.000 Euro je Kind und Jahr, als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es handelt sich um Dein eigenes Kind oder Pflegekind. Das Kind gehört zu Deinem Haushalt.
Wie trägst du die steuerliche Berücksichtigung für dein Kind ein?
Für die steuerliche Berücksichtigung trägst du die übernommenen Beiträge in der Anlage „Kind“ ein. Wenn du dein Kind alleine erziehst und in deinem Haushalt keine weiteren volljährigen Personen leben, dann kannst du im Rahmen der Einkommensteuererklärung den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.008 Euro (Stand: 2021) bekommen.
Welche Bezugspunkte hat ein behindertes Kind im Steuerrecht?
Der Bereich Kinder im Steuerrecht hat auch seine negativen Bezugspunkte. Bei einem behinderten Kind ist es möglich, dass der Behindertenpauschbetrag auf die Eltern übertragen wird. Der Grund ist, dass das Kind nichts damit anfangen kann, da es keine Einkünfte hat. Die Eltern hingegen können hierbei finanziell entlastet werden.
Wie können sie die Kosten für die Kinderbetreuung absetzen?
Sie können zwei Drittel Ihrer Kosten für die Kinderbetreuung bis maximal 6.000 Euro, also höchstens 4.000 Euro je Kind und Jahr, als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Das Kind gehört zu Ihrem Haushalt.
Welche Auswirkungen haben volljährige Kinder auf deine Steuererklärung?
Volljährige Kinder können gewisse Auswirkungen auf deine Steuererklärung haben. Ob Kindergeld, erste Berufsausbildung oder Freiwilligenwehrdienst – alle wichtigen Infos findest du hier. Solange dein Kind noch nicht volljährig ist, hast du generell Anspruch auf Kindergeld sowie die steuerlichen Freibeträge.