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Was zählt zu Einkünfte aus Kapitalvermögen?
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen z.B. Dividenden oder Zinsen aus Sparbüchern, Bausparverträgen, Wertpapieren oder Gewinne aus der Veräußerung von Aktien. Von Ihrer Bank erhalten Sie eine Steuerbescheinigung, der Sie die Kapitaleinkünfte entnehmen können.
Werden Kapitalerträge automatisch versteuert?
Am 1. Januar 2009 wurde die Besteuerung von Kapitalerträgen eingeführt, die von den Banken automatisch an das Finanzamt abgeführt wird (sog. Abgeltungssteuer). Seitdem wird ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für die Kapitalerträge der Steuerzahler erhoben.
Wie kann ich die Kapitaleinkünfte besteuern?
Auf Antrag werden die Kapitaleinkünfte tariflich besteuert, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer als bei Anwendung des Steuersatzes von 25 Prozent führt (Günstigerprüfung). Mit einem Freistellungsauftrag bei Ihrem Kreditinstitut können Sie den sogenannten Sparer-Freibetrag in Höhe von 801 € im Jahr erhalten.
Welche Einkünfte unterliegen der Abgeltungssteuer?
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen meist der Abgeltungssteuer und werden von Ihrem Kreditinstitut direkt an das Finanzamt abgeführt. Auf Antrag werden die Kapitaleinkünfte tariflich besteuert, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer als bei Anwendung des Steuersatzes von 25 Prozent führt (Günstigerprüfung).
Kann die Kapitalertragsteuer nicht einbehalten werden?
Kann die Kapitalertragsteuer an der Quelle nicht einbehalten werden (etwa bei einem Auslandsdepot), muss der Anleger seine steuerpflichtigen Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Dann setzt das Finanzamt 25 \% Abgeltungsteuer fest, wenn die individuelle Besteuerung nach dem Grund- oder Splittingtarif ungünstiger ist.
Was sind die Kapitalerträge und die Steuererklärung seit 2009?
Die Kapitalerträge und die Steuererklärung seit 2009. Bis 2009 hatten die Belege in der Steuererklärung über die Kapitalerträge nicht selten Radiergummi-Stärke, da diese Gewinne direkt in die Einkommensteuer miteinbezogen worden sind. Seit 2009 ist die Steuererklärung wesentlich dünner geworden, weil das Finanzamt die Steuern bereits kassiert hat.