Wer erstellt die Eröffnungsbilanz?

Jeden Kaufmann trifft nach § 242 HGB die Pflicht, zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Egal, ob Sie eine GmbH, Unternehmer- oder Personengesellschaft gründen, eine Eröffnungsbilanz muss erstellt werden.

Wie eröffne ich eine Bilanz?

Um ein Wirtschaftsjahr zu eröffnen müssen alle Bestandskonten der Bilanz eröffnet werden. Das Gegenkonto dafür ist eine umgekehrte Bilanz und heißt Eröffnungsbilanzkonto (EBK). Bei einen Jahreswechsel muss die Schlussbilanz mit der Eröffnungsbilanz übereinstimmen.

Wer muss den Jahresabschluss unterschreiben?

einen Lagebericht aufzustellen. Jeder Kaufmann hat gem. § 245 HGB den Jahresabschluss unter Angabe des Datums zu unterschreiben. Dies erfolgt unabhängig von den jeweiligen Vertretungsregelungen oder Befugnissen der einzelnen Geschäftsführer.

Wer muss den Lagebericht unterschreiben?

§ 245 Satz 2 HGB haben alle persönlich haftenden Gesellschafter den Jahresabschluss zu unterzeichnen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne phG von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Somit sind bspw. alle Gesellschafter einer OHG oder alle Komplementäre einer KG unterzeichnungspflichtig.

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Wie hoch sind die Kosten für die Eröffnungsbilanz?

Wie hoch die Kosten für die Erstellung der Eröffnungsbilanz sind, hängt von der Höhe des Stammkapitals ab, welches eingebracht wurde. Sie muss von einem Notar beurkundet werden und dieser kostet natürlich. Auch die Kosten für den Steuerberater, der dir in der Regel die Eröffnungsbilanz erstellt, musst du berücksichtigen.

Was sind die Vorschriften für die Eröffnungsbilanz?

Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluß geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen. Damit ist die Eröffnungsbilanz (Anfangsbilanz) die Bilanz einer Unternehmung bei Gründung (Gründungsbilanz) oder zu Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres.

Wann muss die Eröffnungsbilanz zugeschickt werden?

Nach der Erstellung der Eröffnungsbilanz muss diese dem Finanzamt zugeschickt werden. Für GmbHs besteht insoweit eine allgemein anerkannte Pflicht zur Abgabe der Eröffnungsbilanz innerhalb von drei Monaten. Kleinere GmbHs oder Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) haben bis zu sechs Monate Zeit für die Erstellung der Bilanz.

Wie erstellen sie eine Eröffnungsbilanz?

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So erstellen Sie eine Eröffnungsbilanz 1 Inventar und Inventur für die Gründungsbilanz 2 Bewertung der Vermögensgegenstände. Die Vermögensgegenstände sind mit ihrem Wert zu erfassen. 3 Arbeiten für die Eröffnungsbilanz je nach Rechtsform.