Ist die Unterstützung des Ehepartners abziehbar?

BFH: Unterstützung des im Ausland lebenden Ehepartners ist ohne Prüfung der Bedürftigkeit abziehbar. Unterstützungsleistungen dürfen Sie nur dann als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, wenn der Empfänger finanziell bedürftig ist.

Welche negativen Einkünfte machte ihr Ehegatte geltend?

Die vorgeblichen negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung machte ihr Ehegatte dann in der gemeinsamen Einkommenssteuererklärung steuersenkend geltend. In diesem Fall lag unstrittig eine Beihilfe der Ehefrau zur Steuerhinterziehung vor, ihr Handeln ging über die passive Duldung hinaus.

Ist ihr Ehepartner im Ausland?

Wenn Ihr Ehepartner im Ausland lebt, ist er in Deutschland i. d. R. nur beschränkt einkommensteuerpflichtig. Dann kommen für Sie die Zusammenveranlagung und der günstige Splittingtarif nicht infrage – trotz intakter Ehe.

Wie werden die Einkommen von Ehefrau und Ehemann zusammengerechnet?

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Hierbei werden die Einkommen von Ehefrau und Ehemann zusammengerechnet und dann beiden Eheleuten zugerechnet, und erst danach erfolgt die steuerliche Behandlung als gemeinsam Steuerpflichtiger und die Berücksichtigung des Splittingtarifs.

Wie können sie sich über ihren Ehepartner mitversichern?

Sie können sich über Ihren Ehepartner mitversichern, wenn Ihr monatliches Einkommen unter 450 Euro liegt und Ihr Partner Mitglied in einer Krankenkasse ist. So haben Sie Anspruch auf alle Leistungen der GKV, ohne dafür einen eigenen Beitrag zu zahlen. In der Familienversicherung können auch Ihre Kinder bis zum 18.

Warum gibt es keine Rente für den verstorbenen Ex-Ehepartner?

Keine Rente für den verstorbenen Ex-Ehepartner: neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Das Problem ist die komplizierte Rechtslage beim Versorgungsausgleich. Dabei geht es um die Anwendung der Härtefallregelung in Bezug auf das Alte und Neue Recht.