Kann Scheidung von der Steuer abgezogen werden?

Bis Ende 2012 konnten Kosten für Zivilrechtsprozesse, somit auch Scheidungen, als außergewöhnliche Belastung in die Steuererklärung eingetragen und abgesetzt werden. Zum 01. Januar 2013 änderte sich die Gesetzeslage. Laut Gesetzgebung kannst du Scheidungskosten somit nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Wie wird Zugewinn versteuert?

Zugewinnausgleich ist steuerfrei Leben die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand (= Zugewinngemeinschaft), so fällt bei Scheidung der Ehe ein etwaiger Zugewinnausgleich dem Ex-Partner steuerfrei zu. Gleiches gilt steuerlich, wenn die Ehe durch Tod eines Ehepartners beendet wird.

Hat Gütertrennung Einfluss auf Steuern?

Eine Gütertrennung bedeutet den Verlust eines steuerlichen Freibetrages nach Paragraph 5 des Erbschaftsteuergesetzes. Dort heißt es nämlich, dass der einem Ehegatten zustehende Zugewinnausgleich kein steuerlicher Wert im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes ist, also steuerfrei auf den anderen Ehegatten übergeht.

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Was sind die Gebühren für die Scheidungsklage?

Bereits die Gebühren für die Scheidungsklage sind höher als für einen Scheidungsantrag. Bei einer strittigen Scheidung muss mit folgenden Scheidungskosten gerechnet werden: Kosten für die Scheidungsklage und die Gerichtsverhandlung: 312 Euro. Kosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung: 293 Euro.

Was sind die Kosten für eine Scheidung?

Sollten Sie noch eine Rechtsberatung wahrnehmen, müssen Sie selbstverständlich die Kosten für diese hinzurechnen. Für eine einvernehmliche Scheidung fallen folgende Kosten und Gebühren an: Kosten für den Scheidungsantrag: 293 Euro für beide Ehepartner gemeinsam. Kosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung: 293 Euro für beide Ehepartner gemeinsam.

Was sind die Kosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung?

Kosten für den Scheidungsantrag: 293 Euro für beide Ehepartner gemeinsam. Kosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung: 293 Euro für beide Ehepartner gemeinsam. Kosten für die Übertragung einer Liegenschaft: 439 Euro für beide Ehepartner gemeinsam.

Welche Gebühren fallen für eine einvernehmliche Scheidung an?

Für eine einvernehmliche Scheidung fallen folgende Kosten und Gebühren an: 1 Kosten für den Scheidungsantrag: 293 Euro für beide Ehepartner gemeinsam. 2 Kosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung: 293 Euro für beide Ehepartner gemeinsam. 3 Kosten für die Übertragung einer Liegenschaft: 439 Euro für beide Ehepartner gemeinsam.

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