Kann Arbeitgeber Rentenauskunft verlangen?

Zusammenfassung. Die Sondermeldung für das Rentenverfahren muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers abgeben, wenn während des bestehenden Arbeitsverhältnisses eine Rente wegen Alters beantragt wird. Die Aufforderung zur Meldung erfolgt durch den Träger der Rentenversicherung grundsätzlich elektronisch.

Wann muss ich den Rentenbescheid beim Arbeitgeber vorlegen?

Der Beschäftigte hat den Arbeitgeber über die Zustellung des Rentenbescheids unverzüglich, d. bei fehlender oder verzögerter Unterrichtung des Arbeitgebers, mit Ablauf des Kalendermonats der Zustellung des Rentenbescheids – selbst wenn dies erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt wird.

Wird der Arbeitgeber über Rentenantrag informiert?

Sie müssen nicht zwingend den Arbeitgeber von Ihrem Rentenbeginn informieren. Wenn Sie im Rentenantrag die Hochrechnung beantragen, dann wird Ihr Arbeitgeber automatisch von der DRV aufgefordert, eine entsprechende elektronische Verdienstmeldung wegen der Hochrechnung abzugeben.

Was sind die Voraussetzungen für den Renteneintritt?

Allerdings sind die Voraussetzungen dafür sehr eng. Der Renteneintritt ist frühestens mit 63 Jahren möglich und setzt Folgendes voraus: Versicherter muss vor 1952 geboren sein Eine Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren muss nachgewiesen werden Der Versicherte muss bei Renteneintritt arbeitslos sein und gleichzeitig nach Erreichen des 58.

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Wie können sie eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung erhalten?

Eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung können Sie erhalten, wenn Sie ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben (Altersrente), wenn Sie erwerbsgemindert sind (Erwerbsminderungsrente) oder im Todesfall eines Versicherten als dessen Witwe bzw. Witwer oder Waise (Hinterbliebenenrente).

Wie lange ist das gesetzliche Renteneintrittsalter?

Heute gibt es keinen Unterschied mehr für Frauen und Männer, alle Versicherten, die ab dem Jahre 1964 geboren sind, erreichen das gesetzliche Renteneintrittsalter erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Für die Jahrgänge zwischen 1952 und 1964 erfolgt die schrittweise Anhebung vom 65. aufs 67. Lebensjahr.

Ist der Renteneintritt für Schwerbehinderte möglich?

Früherer Renteneintritt für Schwerbehinderte Eine Ausnahme besteht für Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (Behindertengrad von mindestens 50 Prozent). Sie können bereits mit dem Erreichen des 63. Lebensjahres in Rente gehen.