Wann lohnt sich die Flexirente?

Die Flexirente ist für viele Arbeitnehmer aus steuerlicher Sicht interessant. Wer frühzeitig eine 10-Prozent-Teilrente beantragt, verlegt den Renteneintritt als Flexirentner nach vorn. Wer also im Jahr 2019 bereits eine Teilrente bezieht, muss diese zu lediglich 78 Prozent versteuern.

Wer kann die Flexi-Rente in Anspruch nehmen?

Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann, kann aktuell mit 63 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Für alle anderen gilt: Die Rente verringert sich um 0,3 Prozent je Monat, den die Rente früher angetreten wird.

Wer kann die Flexi-Rente beantragen?

Flexibler Übergang möglich Dank der seit 2017 eingeführten Flexi-Rente geht es auch anders. Haben Sie mindestens 35 Versicherungsjahre auf Ihrem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung, besteht die Möglichkeit, schon ab dem 63. Lebensjahr vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.

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Was ist die Flexi-Rente?

Was ist die Flexi-Rente? Die sogenannte Flexi-Rente wurde Ende 2016 im „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ (Flexirentengesetz) verabschiedet. Das Flexirentengesetz ist in Teilen am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

Wie hoch ist der Freibetrag in der Flexi-Rente?

Er geht vorzeitig in Rente. Die Rechnung im Rahmen der Flexi-Rente erfolgt auf diese Weise: Der Freibetrag von 6300 € (Hinzuverdienst monatlich 450 €, maximal in zwei Monaten auch 900 €) wird vom Jahresverdienst 25.000 € abgezogen (25.000 € – 6.300 € = 18.700 €).

Wie kann man die Flexi-Rente überhaupt in Anspruch nehmen?

Damit Arbeitnehmer die Flexi-Rente überhaupt in Anspruch nehmen können, muss die Gesundheit mitspielen. Dementsprechend wird Arbeitnehmern nun durch die neue Regelung ab dem 45. Lebensjahr ein individueller und berufsbezogener Gesundheitscheck angeboten, um gesundheitliche Probleme frühzeitig entdecken und behandeln zu können.

Wann wird der Hinzuverdienst flexibilisiert?

Die allgemein bekannte Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € (14x 450 €) im Jahr, wird auch bei der neuen Flexirente gelten. Nur der Hinzuverdienst wird dabei „flexibilisiert“. Kürzungen der Renten auf ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel wird es dann nicht mehr geben.

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