Wann kann man Geld aus der Pensionskasse nehmen?

Das Mindestalter für eine Frühpensionierung beträgt bei den meisten Pensionskassen 58 Jahre. Liegt das Geld auf einer Freizügigkeitseinrichtung, kann es frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters ausgezahlt werden.

Wie viel Prozent Pensionskasse?

25-34 Jahren: 7\% des versicherten Lohns. 35-44 Jahren: 10\% des versicherten Lohns. 45-54 Jahren: 15\% des versicherten Lohns. 55-64/65 Jahren: 18\% des versicherten Lohns.

Wie kann ich die Pensionskasse auszahlen lassen?

Sie können sich die Pensionskasse auszahlen lassen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Schweiz endgültig verlassen. Der überobligatorische Teil kann immer bezogen werden. Wandern Sie in ein Nicht-EU-Land aus, besteht die Möglichkeit, das gesamte Pensionskassenkapital zu beziehen.

Kann die Pensionskasse vorzeitig bezogen werden?

Die Pensionskasse kann nur dann vorzeitig bezogen werden, wenn es um die Finanzierung für den Hauptwohnsitz geht. Auch kann das Vorsorgegeld nur für eine Immobilie auf einmal veräussert werden.

Was sind Gründe für einen Vorbezug der Pensionskasse?

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Gründe für einen Vorbezug der Pensionskasse können sein, dass Sie Eigenmittel für den Kauf oder Bau von Wohneigentum benötigen, sich an Wohneigentum beteiligen wollen, Renovationen oder wertsteigernde Investitionen durchführen möchten. Die Pensionskasse kann nur dann vorzeitig bezogen werden, wenn es um die Finanzierung für den Hauptwohnsitz geht.

Wie bleibt die Verpfändung in der Pensionskasse geregelt?

Bei einer Verpfändung bleibt aber das Geld in der Pensionskasse, und der Versicherungsschutz und die Altersleistungen bleiben damit erhalten. Zudem fallen keine Kapitalbezugssteuern an. Denn das Geld dient der Bank lediglich als Sicherheit, auf das sie im Notfall zugreifen kann. Die Verpfändung wird mit einem speziellen Pfandvertrag geregelt.