Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?

Umzugskostenpauschalen

Ende des Umzugs Verheiratete oder Alleinerziehende Ledige
ab 1. März 2016 1.493 € 746 €
ab 1. Februar 2017 1.528 € 764 €
ab 1. März 2018 1.573 € 787 €
ab 1. April 2019 1.622 € 811 €

Wie wird die Zusage der Umzugskostenvergütung wirksam?

Die Zusage der Umzugskostenvergütung soll gleichzeitig mit der den Umzug veranlassenden Maßnahme erfolgen. Dies ist regelmäßig die Personalverfügung, in der Ihnen der Termin Ihres Dienstantrittes am neuen Dienstort mitgeteilt wird. Grundsätzlich wird die Zusage mit der Aushändigung der sie beinhaltenden Personalverfügung wirksam.

Welche Umzugskosten gelten bei Auslandsumzügen?

Bei Auslandsumzügen gelten andere Werte (Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen). Wenn der Arbeitgeber keinen steuerfreien Ersatz leistet, kann der Arbeitnehmer seine Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen. Die Broschüre „Einkommen- und Lohnsteuer“ des Bundesministerium der Finanzen definiert Umzugskosten wie folgt:

Kann die Zusage nach dem Umzug erfolgen?

Allerdings kann die Zusage grundsätzlich auch nach dem Umzug erfolgen. Mit der Zusage wird für den Beschäftigten verbindlich bestätigt, dass die nachfolgend genannten dienstlichen und privaten Gründe für einen Umzug sowie die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, ohne den Umfang der Umzugskostenvergütung im Einzelnen festzulegen.

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Welche Umzugskosten sind steuerlich anerkannt?

Pauschale Umzugskosten bei einem beruflich veranlassten Umzug. Die Umzugskosten werden bis zur Höhe des Betrags als Werbungskosten anerkannt, der nach dem Bundesumzugskostenrecht als Umzugskostenvergütung höchstens gezahlt wird. Die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten regelt R 9.9 Absatz 2 LStR.