Inhaltsverzeichnis
Was kann man als Reisekosten abrechnen?
Welche Kosten sind in der Reisekostenabrechnung erstattungsfähig?
- Fahrtkosten mit Auto, Bahn oder Flugzeug; dazu zählen auch Mietwagen, Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel und Maut- sowie Parkgebühren.
- Übernachtungskosten.
- Verpflegungsmehraufwand.
- Reisenebenkosten.
- Telefon- und Internetkosten.
Was muss in einer Reisekostenabrechnung stehen?
Name des Reisenden, Reisedaten und -dauer, Reiseanlass und -ziel. Neben dem Namen der reisenden Person gehören die genauen Reisedaten sowie Anlass und Reiseziel auf die Reisekostenabrechnung. Um den betrieblich bedingten Anlass zu begründen, können Belege, wie ein Messekatalog oder die Seminarbroschüre beigelegt werden …
Wie werden Reisekosten versteuert?
Arbeitgeber können Arbeitnehmern Reisekosten steuerfrei ersetzen. Abgerechnet wird je nach Art der Ausgabe über steuerfreie Pauschalen – wie beispielsweise beim Verpflegungsmehraufwand – oder nach tatsächlich entstandenen Kosten, was zum Beispiel häufig bei Nebenkosten der Fall ist.
Welche Kosten gehören zu Reisekosten?
Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, Verpflegungsaufwand (der sogenannte Verpflegungsmehraufwand), Übernachtungs- sowie die Reisenebenkosten.
Welche Kosten sind mit der Kilometerpauschale abgegolten?
In den Beträgen, die mit der Kilometerpauschale abgerechnet werden, sind alle Fahrtkosten abgegolten, wie Benzin oder neue Reifen. Doch wie hoch die tatsächlichen Kosten sind, die für den Arbeitsweg anfallen, danach wird nicht gefragt.
Was ist eine Korrektur der Reisekostenabrechnung im Unternehmen?
Korrekte Abrechnung der Geschäftsreise im Unternehmen. Fallen durch eine Auswärtstätigkeit innerhalb des Unternehmens Kosten für den Arbeitnehmer an, kann der Arbeitnehmer diese in der Reisekostenabrechnung gegenüber dem Arbeitgeber oder in der eigenen Steuererklärung geltend machen.
Was sind die Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeitsstätte?
Neben den Fahrten zur sogenannten „ersten Tätigkeitsstätte“, die den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte bezeichnet, zählen auch Aufwendungen für Hin- und Rückfahrt, Fahrten am Reiseziel und Zwischenheimfahrten zu den Fahrtkosten. Allerdings lassen sich nur letztere auch als Reisekosten angeben.
Wie werden die Kosten für die Dienstreise abgerechnet?
Nutzt der Arbeitnehmer ein Privatfahrzeug für die Dienstreise, ergeben sich drei Ansätze zur Abrechnung: Die Kosten werden in tatsächlicher Höhe mittels Einzelnachweis abgerechnet. Voraussetzung dafür ist eine genaue Führung eines Fahrtenbuches, das Auskunft über Gesamtkosten, Jahresfahrleistung und beruflich gefahrene Kilometer gibt.
Welche Fahrtkosten werden in tatsächlicher Höhe abgerechnet?
Die Kosten werden in tatsächlicher Höhe mittels Einzelnachweis abgerechnet. Voraussetzung dafür ist eine genaue Führung eines Fahrtenbuches, das Auskunft über Gesamtkosten, Jahresfahrleistung und beruflich gefahrene Kilometer gibt. Ein fahrzeugindividueller Kilometersatz kann die Fahrtkosten in tatsächlicher und genauer Höhe abrechnen.