Kann der Vermieter Verdienstabrechnung verlangen?

Immer mehr Vermieter:innen verlangen im Rahmen der Vergabe einer Wohnung einen Einkommensnachweis. Es gibt verschiedene Arten von Einkommensnachweisen, wie bspw. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder Einkommenssteuerbescheide.

Was braucht man für den Vermieter?

Diese Unterlagen sollten Vermieter vom künftigen Mieter einholen:

  • Kopie des Personalausweises.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Gehaltsnachweis.
  • Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)

Wann darf Vermieter Einkommensnachweis verlangen?

Doch erst, wenn sich der Vermieter für einen Interessenten entschieden hat, kann er weitere Einkommensnachweise verlangen. Interessenten können dafür die Kopie eines Kontoauszugs, einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung oder eines Steuerbescheids vorlegen – und die nicht erforderlichen Angaben schwärzen.

Was bedeutet ein bereinigtes Nettoeinkommen?

Viele denken, dass das bereinigte Nettoeinkommen dem entspricht, was man jeden Monat auf seiner Gehaltsabrechnung geschrieben findet. Dem ist aber nicht so! Hier wird für Dich kurz erklärt, was ein bereinigtes Nettoeinkommen genau bedeutet.

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Was ergibt das Nettoeinkommen?

Das Nettoeinkommen ergibt sich, wenn vom Bruttoeinkommen einer Person bzw. eines Haushaltes die direkten Steuern (Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) sowie die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung) abgezogen werden.

Was sind die weiteren Abzüge für Nettoeinkommen?

Die weiteren Abzüge, die den Auszahlungsbetrag senken, erfolgen vom Nettogehalt und nicht vom Bruttogehalt. Verwendet wird für Nettoeinkommen auch der Begriff „Verfügbares Einkommen“. Das Nettogehalt ist bei den meisten Arbeitnehmern wesentlich geringer als das Bruttogehalt.

Was ist das Nettoeinkommen der privaten Haushalte?

Das Nettogehalt (Nettoeinkommen) ist der Betrag, der tatsächlich an den unselbständig Beschäftigte bzw Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Nettoeinkommen der privaten Haushalte bezeichnet das Einkommen, das dem einzelnen Haushalt nach Abzug aller Abgaben, Steuern und Beiträge für Pflichtversicherungen für den privaten Verbrauch zur Verfügung steht.