Welches Recht gilt in der Kirche?

Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor.

Können Pfarrer verurteilt werden?

Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche bezeichnet sexuelle Handlungen an oder vor Personen, die auch mit Einverständnis des Betroffenen als Vergehen oder Verbrechen strafbar sind, durch Priester, Ordensleute und Erzieher im Umfeld der römisch-katholischen Kirche.

Hat ein Bischof Immunität?

Bei der kirchlichen Immunität handelt es sich um einen rechtlichen Sonderstatus des Mittelalters, der einer kirchlichen Institution (z. B. Kloster) oder Person (z. B. Bischof) von einem König verliehen wurde.

Wie ist das Kirchenmitglied bei der vorübergehenden Abwesenheit befreit?

Für die Zeit der vorübergehenden Abwesenheit ist das Kirchenmitglied von seinen Pflichten (u.a. zur Entrichtung der Kirchensteuer) gegenüber seiner Kirchengemeinde, der Gliedkirche und der EKD befreit und nicht wahlberechtigt. Das gliedkirchliche Recht kann hiervon Ausnahmen vorsehen.

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Wie besteht die Kirchenmitgliedschaft zu einer anderen Kirchengemeinde?

( 2 ) 1 Die Kirchenmitgliedschaft besteht zur Kirchengemeinde und zur Gliedkirche des Wohnsitzes des Kirchenmitgliedes. 2 Das Recht der Gliedkirchen kann bestimmen, dass die Kirchenmitgliedschaft unter besonderen Voraussetzungen auch zu einer anderen Kirchengemeinde begründet wird 2 #.

Was erwächst aus der Mitgliedschaft der Kirche?

Aus der Mitgliedschaft erwächst auch die Pflicht, zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben beizutragen. In der Regel erfolgt dies durch den Kirchenbeitrag in der Form der Kirchensteuer. Nur Kirchenmitglieder sind kirchensteuerpflichtig. Wer nicht Mitglied der Kirche ist, zahlt auch keine Kirchensteuer.

Kann ein Kirchenmitglied seinen Wohnsitz im Inland aufnehmen?

Gibt ein Kirchenmitglied seinen Wohnsitz im Inland nur vorübergehend auf, bleibt seine Kirchenmitgliedschaft bestehen, auch dann, wenn sich das Kirchenmitglied einer evangelischen Kirche seines Aufenthaltsortes anschließt.