Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?

Die Höhe der Körperschaftsteuer hängt, wie auch die Einkommensteuer, vom zu versteuernden Einkommen in einem Kalenderjahr ab. Aber da der Steuersatz der Körperschaftsteuer festgelegt ist, ist sie etwas einfacher zu berechnen. Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 ist der Körperschaftsteuersatz von 25 auf 15 Prozent gesunken.

Was ist der Steuersatz der Körperschaftsteuer?

Berechnung der Körperschaftsteuer. Im Allgemeinen beträgt der Steuersatz 15 Prozent. Einkommensteuer und Körperschaftsteuer gehen miteinander einher. Abhängig ist die Vorgehensweise meist davon, wer der Empfänger der Gewinne ist.

Welche Rechtsgrundlage hat die Körperschaftsteuer?

Rechtsgrundlage hierfür ist das Körperschaftsteuergesetz (KStG). Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen juristischer Personen mit einem Steuersatz von 15\% erhoben. Das zu versteuernde Einkommen wird auf Grundlage der Steuerbilanz und der verschiedenen Steuergesetze berechnet.

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Was ist der einheitliche Steuersatz für Körperschaften?

Der einheitliche Steuersatz von 25 \% bzw. ab dem VZ 2008 15 \% ist auf alle (nicht persönlich steuerbefreiten) Körperschaften (→ Steuerbefreite Körperschaften) anzuwenden und gilt somit auch bei beschränkter Körperschaftsteuerpflicht, wie z.B. bei inländischen Betriebsstätten (→ Betriebsstätte) ausländischer Körperschaften.

Was beträgt der Steuersatz bei der Körperschaftsteuer?

Der Steuersatz bei der Körperschaftsteuer beträgt aktuell 15 \%. Gewinne auf Unternehmensebene werden mit diesem Steuersatz plus 5,5 \% Solidaritätszuschlag belastet. Sofern die Körperschaft eine Kapitalgesellschaft ist oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, kommt die Gewerbesteuer der Gemeinden hinzu.

Was ist die Ausgangsgröße für die Körperschaftsteuererklärung?

Bemessungsgrundlage und somit Ausgangsgröße für die Körperschaftsteuererklärung ist das zu versteuernde Einkommen innerhalb eines Kalenderjahres, das nach EStG, EStDV und KStG zu ermitteln ist, und ausgehend vom Gewinn der Handelsbilanz um steuerliche Vorschriften korrigiert wird.

Welche gesetzliche Grundlage hat die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer hat in Deutschland ihre gesetzliche Grundlage im Körperschaftsteuergesetz (KStG). Beim Umfang der Einkünfte und der Einkommensermittlung verweist das KStG auf das Einkommensteuergesetz (EStG), sodass viele Parallelen bestehen.

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