Wie hoch ist der Selbstbehalt eines Rentners?

Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen sinkt in der Regel mit Eintritt in die Rente auf den Wert von nicht erwerbstätigen Schuldnern – nach Düsseldorfer Tabelle auf derzeit 880 Euro monatlich (Stand: 2016).

Was wird zum Selbstbehalt angerechnet?

Der Selbstbehalt errechnet sich aus Aufwendungen, z.B. für die Miete, die ein alleinlebender Elternteil aufbringen muss. Zieht der Unterhaltspflichtige mit einem neuen Partner zusammen, verringern sich meist auch die Kosten für Miete und Lebenshaltung.

Wie kann der Selbstbehalt erhöht werden?

Bei erhöhten Wohnkosten: Der Selbstbehalt kann sich insbesondere dann erhöhen, wenn die Mietkosten höher sind, als die dafür in den jeweiligen Selbstbehaltssätzen vorgesehenen Beträge. In den Selbstbehaltssätzen sind folgende Mietkosten enthalten: Im Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern: 380,- € (warm).

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Wie hoch ist der Selbstbehalt bei erhöhten Wohnkosten?

Bei erhöhten Wohnkosten: Der Selbstbehalt kann sich insbesondere dann erhöhen, wenn die Mietkosten höher sind, als die dafür in den jeweiligen Selbstbehaltssätzen vorgesehenen Beträge. Im Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern: 380,- € (warm). Im Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern und gegenüber Ehegatten: 480,- € (warm).

Wie hoch ist der monatliche Selbstbehalt bei Erwerbseinkommen?

Grundsätzlich beträgt diese Quote 50 zu 50. Beim Erwerbseinkommen wird ein Erwerbstätigenbonus berücksichtigt und eine Unterhaltsquote von 3/7 zu 4/7 zugrunde gelegt. Sind Sie unterhaltspflichtig, dürfen Sie einen Selbstbehalt für sich beanspruchen. Der monatliche Selbstbehalt beträgt in der Regel 1050 € (Stand 2012).

Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?

Unterhalt kann für Kinder, Ehepartner und auch die eigenen Eltern anfallen. Die Verpflichtung eines Elternteils gegenüber seinen minderjährigen Kindern ist dabei in der Rangfolge aber am höchsten einzuschätzen. Beim Kindesunterhalt ist der Selbstbehalt daher am geringsten.