Was über andere Einkünfte als die eigene Rente?
Über andere Einkünfte als die eigene Rente – wie zum Beispiel Arbeitsentgelt, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder auch Vermögenseinkommen – verfügt die Person, mit der wir uns genauer beschäftigen wollen, nicht.
Wie unterscheidet sich die gesetzliche Rentenversicherung nach alten Rechten?
Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet nicht nur zwischen der kleinen und der großen Witwenrente, sondern auch zwischen der großen Witwenrente nach altem Recht und der Großen Witwenrente nach neuem Recht. Nach alter Rechtslage wird die Witwenrente in Höhe von 60 \% der zuvor an den Verstorbenen gezahlten Rente geleistet.
Wann sollte die Hinterbliebenenrente weitergezahlt werden?
Die Beantragung der Hinterbliebenenrente sollte spätestens 1 – 2 Monate nach dem Todestag erfolgen, damit nach dem Sterbevierteljahr die Witwen- oder Witwerrente nahtlos weitergezahlt werden kann.
Welche Voraussetzungen müssen für den Rentenanspruch erfüllt werden?
In der Regel (daher auch Regelaltersgrenze) müssen für den Rentenanspruch diese Bedingungen erfüllt werden: 1 mit Beginn des Anspruches muss das 67. Lebensjahr vollendet worden sein 2 die Versicherten müssen eine (beitragspflichtige) Wartezeit von 5 Jahren absolviert haben. More
Wie hängt der Rentenbeginn von der Deutschen Rentenversicherung ab?
Deutsche Rentenversicherung – Der Rentenbeginn hängt von der genauen Art der Altersrente ab Wenn Sie in Rente gehen wollen, müssen Sie wissen: Will oder kann ich mit oder ohne Abschlag gehen? Wenn Sie in Rente gehen wollen, müssen Sie wissen: Will oder kann ich mit oder ohne Abschlag gehen? Deutsche Rentenversicherung
Was sind die Voraussetzungen für eine frühere Rente?
Wollen Sie früher in Rente gehen, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Aussschlaggebend für den Zeitpunkt des Rentenantrags sind meistens die bereits erworbenen Rentenansprüche, der Gesundheitszustand, sowie die private und berufliche Situation. Die Altersgrenze steigt stufenweise auf 67 Jahre
Wie wird die Kürzung ihrer Rente abgezogen?
Allerdings wird Ihnen pro Jahr Ihres vorzeitigen Rentenbezugs eine Minderung von 3,6 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Diese Kürzung können Sie durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen.