Was ist OSS Steuer?

Der One-Stop-Shop (OSS) und die Fernverkäufe ab dem 01.07.2021 sind die größte Reform der Umsatzsteuer für den EU-Onlinehandel und sollen den innergemeinschaftlichen Handel endlich vereinfachen. Die Besteuerung erfolgt ab einem Gesamtwert von 10.000 € im Bestimmungsland, die bisherigen Lieferschwellen entfallen.

Was ist das Moss-Verfahren?

Die Abkürzung MOSS im MOSS-Verfahren steht für Mini-One-Stop-Shop. MOSS wurde im Rahmen des ersten Mehrwertsteuer-Digitalpakets 2015 eingeführt. Es soll die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Umsätze im elektronischen Handel beziehungsweise mit elektronisch erbrachten Dienstleistungen erleichtern.

Was ist OSS-Verfahren?

Bei dem OSS-Verfahren werden die Umsätze quartalsweise elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) gemeldet, das die Umsatzsteuer an die jeweiligen EU-Staaten weiterleitet.

Ist das OSS-Verfahren verpflichtend?

Die Teilnahme am OSS-Verfahren ist nicht verpflichtend. Insoweit besteht für den Unternehmer ein Wahlrecht. Mit einer Teilnahme an einem OSS besteht jedoch für den Unternehmer die Möglichkeit, die in anderen Mitgliedstaaten der EU geschuldete USt zentral (in nur einem Mitgliedstaat) anzumelden und zu entrichten.

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Wann ist die Steuererklärung zu übermitteln?

Die Steuererklärung ist bis zum Ende des Monats, der auf den Ablauf des Besteuerungszeitraums (Kalendervierteljahr) folgt, elektronisch dem Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Die Steuererklärung ist somit zu übermitteln für das:

Was ist die Pflicht zur Zahlung bestimmter Steuern?

Die Pflicht zur Zahlung bestimmter Steuern wird dem Steuerpflichtigen durch den Staat auferlegt, ein etwaiger, wohl in aller Regel entgegenstehender, Wille des Betroffenen wird dabei nicht berücksichtig. Bei Nichtzahlung durch den Steuerpflichtigen stehen dem Staat zur Durchsetzung der Steuerpflicht verschiedene Mittel zur Verfügung:

Welche Möglichkeiten stehen bei der Steuerzahlung zur Verfügung?

Künftig stehen Steuerpflichtigen zwei Möglichkeiten bei der Steuerzahlung zur Verfügung: die „Finanzamtszahlung“ in den Online-Systemen der Banken oder die „eps-Überweisung“ in FinanzOnline.

Wann müssen Steuerbeträge überwiesen werden?

Die im Verfahren One-Stop-Shop erklärten Steuerbeträge müssen so rechtzeitig überwiesen werden, dass die Zahlung bis zum Ende des Monats, der auf den Ablauf des Besteuerungszeitraums (Kalendervierteljahr) folgt, bei der zuständigen Bundeskasse eingegangen ist. Ein Lastschrifteinzug ist nicht möglich.

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