Wer darf die Steuererklärung zurücknehmen?

…aber jeder darf! Oft erhalten genau diejenigen Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, eine Steuererstattung. Will das Finanzamt wider Erwarten doch Geld sehen, kann die Steuererklärung zurückgenommen werden.

Was gilt für die Abgabe der Steuererklärung?

Grundsätzlich gilt: Sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, müssen Sie auch fristgerecht abgeben – also bis zum 31. Juli des Folgejahres. Das heißt für Sie: Belege raussuchen, Steuererklärung ausfüllen und abschicken. Die Zeit rennt Ihnen davon und noch immer warten Sie auf Belege?

Wie belegen sie Ausgaben in ihrer Steuererklärung?

Wenn Sie Ausgaben in Ihrer Steuererklärung ansetzen möchten, müssen Sie die Art und Höhe der Kosten in aller Regel auch belegen können. Dafür ist es hilfreich, Rechnungen, Quittungen, Verträge oder Kontoauszüge aufzubewahren. Die Belege müssen Sie dem Finanzamt erst auf Nachfrage vorlegen. Das nennt man Belegvorhaltepflicht.

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Ist die Abgabe der Steuererklärung freiwillig?

Die Abgabe der Steuererklärung ist freiwillig, wenn man nicht per Gesetz zur Abgabe verpflichtet ist. Eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht u. a. in diesen Fällen: Die steuerpflichtigen Nebeneinkünfte liegen über 410 €. Es wurde ein Freibetrag eingetragen.

Ist die Rücknahme der Steuererklärung möglich?

Rücknahme der Steuererklärung möglich Fordert das Finanzamt wider Erwarten eine Steuernachzahlung, kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt und die Steuererklärung wieder zurückgenommen werden. Die Steuererklärung gilt dann als nicht abgegeben und das Finanzamt kann keine Steuernachzahlung verlangen.

Ist die Steuererklärung nicht abgegeben?

Die Steuererklärung gilt dann als nicht abgegeben und das Finanzamt kann keine Steuernachzahlung verlangen. Zur Sicherheit sollte mit dem Einspruch die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Jetzt Steuer-Software für PC oder Mac herunterladen und gleich loslegen!

Wie lange dauert eine Steuererklärung?

Erfahrungswerte zeigen, dass die Bearbeitung in der Regel zwischen 2 und 3 Monaten dauern kann. Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, telefonisch bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nachzuhaken. Wichtig: Auch das Finanzamt kann sich für Ihre Steuererklärung nicht beliebig lange Zeit lassen.

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