Inhaltsverzeichnis
- 1 Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
- 2 Welche Pflegehilfsmittel gelten als technische Hilfsmittel?
- 3 Warum haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
- 4 Wie viel kostet ein Pflegebedürftiger Mensch für Pflegehilfsmittel?
- 5 Wie können sie die Kosten für die Pflegehilfsmittel erstattet bekommen?
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden in der akuten Pflegesituation wie z.B. beim Waschen, bei der Nahrungsaufnahme oder den Toilettengängen eingesetzt, um eine professionelle Hygiene auch zu Hause zu gewährleisten. Nach Gebrauch werden sie entsorgt, weshalb sie als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezeichnet werden.
Welche Pflegehilfsmittel gelten als technische Hilfsmittel?
Die Pflegehilfsmittel der Produktgruppen 50, 52 und 53 gelten als technische Hilfsmittel, die die Pflegekasse bevorzugt leihweise zum Gebrauch überlässt. Die Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 51 enthalten wiederverwendbare Hygieneprodukte und die Produktgruppe 54 die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Warum haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Dann haben Sie bzw. der Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die entweder Ihnen die Pflege oder dem Patienten den Alltag erleichtern. Dieser Anspruch gilt sowohl für pflegebedürftige ältere Menschen als auch für pflegebedürftige Kinder und Erwachsene.
Kann man Pflegehilfsmittel beziehen und erstattet bekommen?
Um Pflegehilfsmittel zu beziehen und die Kosten erstattet zu bekommen, benötigen Versicherte oder ihre Angehörigen keine ärztliche Bescheinigung (Rezept). Sie können den Antrag auf Kostenübernahme einfach bei der Pflegekasse stellen. Dafür gelten drei Voraussetzungen: Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
Wie kann ich eine Pflegehilfsmittelpauschale beantragen?
Sie können die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 € monatlich bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Diese prüft und genehmigt dann Ihren Anspruch. Gerne übernehmen wir diese Formalität für Sie. Sie müssen nur einen Antrag ausfüllen und unterschreiben. Den Pflegehilfsmittel Antrag finden Sie hier. 4.
Wie viel kostet ein Pflegebedürftiger Mensch für Pflegehilfsmittel?
Wenn die drei oben genannten Kriterien erfüllt sind, steht jedem pflegebedürftigen Menschen monatlich ein Betrag von 60 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu. Um Kosten für die Pflegehilfsmittel erstattet zu bekommen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
Wie können sie die Kosten für die Pflegehilfsmittel erstattet bekommen?
Um Kosten für die Pflegehilfsmittel erstattet zu bekommen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Am Anfang sollten Sie einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse stellen. In den meisten Fällen genügt ein formloser Antrag oder ein ausgefülltes Formular zur Kostenübernahme.