Wie werden Webseiten abgeschrieben?

Für die Abschreibung einer Homepage gibt es keine Regelung Als immaterieller Vermögensgegenstand kann eine Homepage nur linear abgeschrieben werden. Erfahrungswerte über die Nutzungsdauer von Homepages liegen noch nicht vor. Betriebsbedingt kann sich aber für die Homepage auch ein kürzerer Zeitraum ergeben.

Was fällt unter Grundstücksaufwendungen?

Erneuerung der Wasserrohre, Beseitigung von Wasser- und Unwetterschäden, Hausmeisterkosten, Aufwendungen für Fahrstuhl, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Treppenhausbeleuchtung usw.

Warum sollte eine Website abgeschrieben werden?

Websites und Domains bilden mittlerweile für viele Unternehmen die Arbeitsgrundlage – und können unter Umständen auch abgeschrieben werden. Bisher gibt es keine eigenen, verbindlichen Regeln für die Nutzungsdauer einer Website. Deshalb wird hierfür auf die Abschreibungsdauer von Computer-Software zurückgegriffen.

Wie entstehen die Kosten für eine Website?

Wenn Sie Ihre Website selbst erstellen, entstehen jedoch keine Anschaffungskosten, sondern Herstellungskosten. Diese können sie nicht aktivieren; sie sind sofort abzugsfähig. Lesen Sie hierzu auch unseren Wiki-Eintrag zu: Kosten für eine Website absetzen.

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Welche Sonderregelungen gelten für Websites und Domains?

Für die Abschreibung von Websites und Domains gelten einige Sonderregelungen. Soll jedoch der Wert der Website erhöht werden, beispielsweise indem zusätzliche Features für Websitebesucher programmiert werden, ein Onlineshop eingeführt oder die technische Basis erweitert wird, entstehen neue Herstellungskosten.

Warum sollte die Website grafisch gestaltet werden?

Zudem muss die Website grafisch gestaltet werden, damit sie für den Kunden zum Blickfang wird. Programmierung: Weiterleitung auf den einzelnen Seiten. Bilder und Videoanwendungen werden benötigt. Die entsprechenden Texte müssen bereitgestellt und übernommen werden.