Wie hoch ist die Körperschaftsteuer bei einer GmbH?

Körperschaftsteuer. Der Gewinn einer GmbH unterliegt, unabhängig von der Einbehaltung des Gewinns im Unternehmen oder der Ausschüttung an die Gesellschafter, seit dem Inkrafttreten des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 einem Körperschaftsteuersatz von 15 \%.

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Deutschland?

Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen juristischer Personen mit einem Steuersatz von 15\% erhoben. Das zu versteuernde Einkommen wird auf Grundlage der Steuerbilanz und der verschiedenen Steuergesetze berechnet. Es muss in einer jährlichen Körperschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

Welche Steuerarten werden bei der GmbH erhoben?

Grundsätzlich sind die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer die zwei Steuern, die auf Gewinne der GmbH anfallen. Macht eine GmbH also 100.000 Euro Gewinn, dann muss sie ca. 30.000 Euro an Körperschaftssteuer (15 Prozent) und Gewerbesteuer (ca. 15 Prozent) an das Finanzamt zahlen.

Wen betrifft Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer (KöSt) betrifft juristische Personen wie z.B. GmbH oder AG. Sie ist sozusagen die Einkommensteuer für Körperschaften. Die Regelungen unterscheiden sich teilweise, weil manche Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes nicht auf Körperschaften anwendbar sind.

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Was ist der einheitliche Steuersatz für Körperschaften?

Der einheitliche Steuersatz von 25 \% bzw. ab dem VZ 2008 15 \% ist auf alle (nicht persönlich steuerbefreiten) Körperschaften (→ Steuerbefreite Körperschaften) anzuwenden und gilt somit auch bei beschränkter Körperschaftsteuerpflicht, wie z.B. bei inländischen Betriebsstätten (→ Betriebsstätte) ausländischer Körperschaften.

Was ist ein Einheitssteuersatz?

Es handelt sich um einen Einheitssteuersatz, der unabhängig davon zur Anwendung kommt, welcher Verwendung (Thesaurierung oder Ausschüttung) das zu versteuernde Einkommen anschließend zugeführt wird. Die durch Anwendung des Körperschaftsteuertarifs entstehende Körperschaftsteuerbelastung ist daher nicht vorläufig, sondern definitiv.

Ist eine Erhöhung oder Ermäßigung der Körperschaftsteuer möglich?

Eine Erhöhung oder Ermäßigung des Körperschaftsteuersatzes für die Dauer eines Jahres wäre nach § 23 Abs. 2 KStG auch möglich, wenn die Einkommensteuer nach § 51 Abs. 3 EStG aus konjunkturpolitischen Gründen herauf- oder herabgesetzt würde. Dann wäre auch die Körperschaftsteuer entsprechend um höchstens 10 \% anzupassen.