Wie werden AGB zum Bestandteil von Verträgen?

AGB werden nicht automatisch Bestandteil eines Vertrages, sondern sie müssen vertraglich vereinbart werden. Geregelt ist das Recht der AGB in den Paragrafen 305 bis 310 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Es reicht auch nicht aus, nachträglich auf Rechnungen oder Lieferscheinen auf die AGB aufmerksam zu machen.

Für wen gelten allgemeine Geschäftsbedingungen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen oder kurz AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen nach §§ 305 ff. Die AGB eines Internethändlers gelten somit für alle Kaufverträge, solange er keinen anderen Vertrag mit dem Vertragspartner aushandeln. Die Einbeziehung von AGB in Verträgen ist in § 305 BGB geregelt.

Ist die geschäftliche Nutzung von Wohnungen erlaubt?

Unter bestimmten Umständen kann die geschäftliche Nutzung von Wohnungen jedoch erlaubt und vom Unternehmer sogar gerichtlich erkämpft werden. Die Juristen der D.A.S. Rechtsschutz AG klären auf. Eine Arztpraxis in einer privaten Wohnung zu eröffnen, ist nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen erlaubt.

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Ist eine gemischte Nutzung möglich?

Auch eine gemischte Nutzungsvereinbarung ist möglich. Dies ist im Wohnungseigentumsvertrag ersichtlich. Enthält dieser Vertrag eine Klausel, in der sinngemäß „eine geschäftliche Tätigkeit, die üblicherweise in einer Wohnung ausgeübt wird“, erlaubt ist, dann ist auch die unternehmerische Nutzung möglich.

Was umfasst das Vertragsmanagement?

„Vertragsmanagement umfasst die Betreuung der vertraglichen Verhandlungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, Implementierung von Verträgen und Vornahme von Vertragsänderungen aus technischen, terminlichen, personellen oder finanziellen Gründen.“

Wie funktioniert ein geordnetes Vertragsmanagement?

Mit einem geordneten, aktiven Vertragsmanagement auf Basis einer Vertragsmanagement Software wird jeder Fachbereich (z. B. Vertrieb, Einkauf, Personal, Recht) und auch das Unternehmen als Ganzes in die Lage versetzt, aktiv zu agieren und weniger zu reagieren.