Werden Schulden bei Scheidung berücksichtigt?

Schulden bei Scheidung sind von demjenigen zu zahlen, der sie verursacht hat. Handelt es sich um gemeinsame Schulden, sind diese Schulden bei der Scheidung zur Hälfte zu teilen.

Werden Schulden bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?

Kredite und sonstige Schulden sind grundsätzlich bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen. Auch nach der Trennung müssen daher diese Zahlungen für Kredite und sonstige Schulden weiter berücksichtigt werden und schmälern daher den Kindesunterhalt.

Warum begründet die Ehe keine Haftung für die Schulden des Partners?

Die Ehe allein begründet keine Haftung für die Schulden des Partners. Die Güterstände der Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung stehen nicht im Zusammenhang mit der Haftung für gegenseitige Schulden. Sie betreffen die Frage, ob bei der Scheidung ein Vermögensausgleich erfolgt.

Wer hat die Schulden vor der Ehe gemacht?

Derjenige, der die Schulden vor der Ehe gemacht hat. Dies sind alleinige Schulden. Sie gehen nicht automatisch bei Ehe­schließung auf den Partner über – egal ob Zugewinn­gemeinschaft oder Güter­trennung.

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Ist eine Mithaftung für die Schulden des Ehepartners möglich?

Eine Mithaftung für die Schulden des Ehepartners gibt es nur in gesetzlich klar begrenzten Fällen. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Sie im Einzelfall dazu beraten, ob einer dieser Fälle vorliegt, und ob tatsächlich eine Zahlungspflicht besteht.

Wer will für die Schulden der Ex-Partner stehen?

Denn: Niemand will gerne für Schulden gerade stehen, die eigentlich der Ex-Partner verursacht hat. Tatsächlich kann es vorkommen, dass beide Partner finanziell in der Verantwortung stehen. Oft ist es nicht einfach, herauszufinden, wer tatsächlich für was haftet. Ehepartner können während der Ehe auch selbst beeinflussen, wofür sie haften müssen.