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Was gehört zur Aufsichtsratsvergütung?
1. Begriff: Vergütung jeder Art, die an Mitglieder des Aufsichtsrats gewährt wird (nicht jedoch Auslagenersatz); kann in einer festen Vergütung oder in einem Anteil am Gewinn bestehen (§ 113 AktG). Vgl. auch Tantieme.
Wer zahlt Aufsichtsratsvergütung?
Die Aufsichtsratsvergütung ist eine Zuwendung für ein Mandat im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, einer Genossenschaft oder einer GmbH mit mehr als 500 Arbeitnehmern. Die Vergütung wird in der Satzung festgesetzt oder von der Hauptversammlung bewilligt.
Welche Mitgliedsbeiträge sind steuerlich abzugsfähig?
Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Sportvereine sind keine Spenden und demzufolge grundsätzlich auch nicht steuerlich abzugsfähig! Mitgliedsbeiträge an einen Verein sind steuerlich nur dann abzugsfähig, wenn der Verein folgende Zwecke fördert: die im Abschnitt A der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV aufgeführten.
Sind Mitgliedsbeiträge abzugsfähig?
Mitgliedsbeiträge an einen Verein sind steuerlich nur dann abzugsfähig, wenn der Verein folgende Zwecke fördert: mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche und. die im Abschnitt A der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV aufgeführten. Für nicht abzugsfähige Mitgliedsbeiträge darf keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden.
Ist der Mitgliedsbeitrag nicht abziehbar?
Mitgliedsbeiträge können zudem als Sonderausgaben abzugsfähig sein, wenn die Gelder einem förderungswürdigen Zweck dienen. Der Mitgliedsbeitrag kann dann wie eine Spende zum Abzug gebracht werden. Nicht abziehbar sind Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die. dem Sport. kulturellen Betätigungen, in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen,
Sind diese Mitgliedsbeiträge steuerbefreit?
Hierfür erhobene Mitgliedsbeiträge unterliegen der (ermäßigten) Umsatzsteuer und sind nicht steuerbefreit. Die Mitglieder erhalten hierfür auch keine Spendenbescheinigungen. Hier kann sich schon mal die Frage stellen, ob es sich um echte oder unechte Beiträge handelt.