Ist die Garage genau auf der Grundstücksgrenze?
Soll die Garage genau auf der Grundstücksgrenze stehen, ist die Einwilligung des Nachbarn notwendig. Zusätzliche Vorgaben können durch einen Bebauungs- oder Gebietsentwicklungsplan entstehen. Mit diesen Planungen legt eine Kommune aus übergeordneter städtebaulicher Sicht fest, was in verschiedenen Gebieten statthaft ist.
Welche Auflagen gibt es für eine Garage ohne Baugenehmigung?
In der Gruppe der Bundesländer, die bestimmte Auflagen für den Bau einer Garage ohne Baugenehmigung vorsehen, gibt es ebenfalls unterschiedliche Bestimmungen. So kann in Berlin eine Garage nur bis zu einer Grundfläche von 30 m² ohne Baugenehmigung errichtet werden.
Wie werden die Garagen unterschieden?
Abhängig von der Nutzfläche werden die Garagen in Groß-, Mittel- und Kleingaragen unterschieden. Je nach Ausmaß der Garage müssen verschiedene Anforderungen erfüllt werden. Besonders geregelt wird oftmals die Platzierung der Garage auf dem Grundstück.
Kann ich Garagen an das Haus anschließen?
Garagen, die an das Haus angeschlossen sind, lassen zumeist einen Luftraum frei, der vom ersten Stockwerk aus ganz leicht zu erreichen wäre. Daraus entsteht oftmals der Wunsch, diese Fläche als Wohnraum zu nutzen – aber ist das so einfach möglich?
Was sollte ich beachten bei der Planung ihrer Garage?
Denken Sie bei der Planung Ihrer Garage auch daran, genügend Platz zum Ein- und Ausfahren zu kalkulieren. Wenn sich direkt vor der Garage eine Straße befindet, gestaltet sich das Einparken problemlos. Wenn die Einfahrt jedoch in einem rechten Winkel zum Garagentor liegt, sollte die Fahrgasse mindestens eine Länge von 5,50 Meter haben.
Wie groß sind die Abmessungen von Garagen?
Die Abmessungen von Garagen sind zwar nicht genormt, Sie können aber aus einer Reihe von Standardgrößen wählen. Zudem bieten viele Hersteller auch Individuallösungen an. In einer Einzelgarage findet ein einzelnes Fahrzeug Platz und hat meistens die Standardmaße 3 x 6 Meter. Die Mindestbreite in der Außenabmessung beträgt rund 2,50 Meter.
Wie darf eine Garage auf die Grenze gebaut werden?
Auf die Grenze gebaut werden darf eine Garage auf einer Länge von 9 m pro Grenze, bzw. 15 m bezogen auf sämtliche Grundstücksgrenzen. Eine Garage darf ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn sie nicht mehr als 50 m² Grundfläche aufweist und die mittlere Wandhöhe ein Maß von 3 m nicht überschreitet.