Wer fällt unter das KAGB?

§ 1 Abs. 1 Satz 1 KAGB ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, und der kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist.

Welche Aufgaben hat die Verwahrstelle?

Aufgaben der Verwahrstelle Die Verwahrstelle hat eine Verwahr-, Zustimmungs-, Kontroll- und Überwachungsfunktion. Sie verwahrt die Finanzinstrumente des Fonds unabhängig von ihren eigenen Vermögensbeständen und kontrolliert die KVG.

Was ist eine Investmentkommanditgesellschaft?

Dies ist eine besondere Form der Kommanditgesellschaft (KG), die den aufsichtsrechtlichen Vorgaben des KAGB unterliegt. Dies ist die bevorzugte Rechtsform von alternativen Investmentvermögen / alternativen AIF.

Welche Rechte und Pflichten hat ein Investmentfonds nach diesem Gesetz?

(1) Die Rechte und Pflichten eines Investmentfonds nach diesem Gesetz sind von dem gesetzlichen Vertreter des Investmentfonds wahrzunehmen oder zu erfüllen. Die Rechte und Pflichten gegenüber einem Investmentfonds nach diesem Gesetz sind gegenüber dem gesetzlichen Vertreter des Investmentfonds wahrzunehmen oder zu erfüllen.

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Was sind Investmentfonds und deren Anleger?

(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Investmentfonds und deren Anleger. (2) Investmentfonds sind Investmentvermögen nach § 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs. Für Zwecke dieses Gesetzes besteht keine Bindungswirkung an die aufsichtsrechtliche Entscheidung nach § 5 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuches.

Welche Leistungspflicht hat der Investmentfonds gegenüber steuerbegünstigten Anlegern?

§ 12 Leistungspflicht gegenüber steuerbegünstigten Anlegern. (1) Der Investmentfonds hat den steuerbegünstigten Anlegern einen Betrag in Höhe der aufgrund der §§ 8 und 10 nicht erhobenen Steuer und der nach § 7 Absatz 5 oder nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erstatteten Steuer (Befreiungsbetrag) auszuzahlen.

Was ist die Steuerbefreiung bei Investmentfonds?

Steuerbefreiung aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, der Hinzurechnungsbesteuerung und der Teilfreistellung (1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Investmentfonds und deren Anleger. (2) Investmentfonds sind Investmentvermögen nach § 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs.