Welche Möglichkeiten bestehen für die Gründung einer Holding?

Für die Gründung einer Holding bestehen drei Möglichkeiten. Bei der ersten Variante erfolgt die Neugründung von mindestens zwei Unternehmen, die eine Holding bilden. Bei der zweiten Variante verschmelzen ein bestehendes und ein neues Unternehmen. Und bei der dritten Variante verschmelzen zwei bestehende Unternehmen zu einer Holding.

Was bedeutet die Holding-GmbH?

Bei der Holding-GmbH steht in erster Linie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im Vordergrund. Das bedeutet, dass die Holdinggesellschaft nur an anderen Unternehmen (meist ebenfalls in der Rechtsform der GmbH) beteiligt ist.

Ist die Holding-GmbH steuerfrei?

Dabei handelt es sich juristisch um eine „normale“ GmbH, steuerlich ist die Holding-GmbH jedoch previligiert: Hiezu haben wir bereits in einem früheren Artikel dargestellt, dass die Einkünfte der Holding-GmbH ( Dividenden und Veräußerungsgewinne) auf Ebene der Holding zu 95 \% steuerfrei sind.

Welche Wahlmöglichkeiten haben die Gründer einer Holding?

Allgemeines. Die Gründer einer Holding legen ihren Betriebszweck fest. Sie haben drei Wahlmöglichkeiten – sie dürfen ein Dienstleistungs-, Produktions- oder Handelsunternehmen gründen. In handelsrechtlicher Hinsicht darf die Holding sämtliche Maßnahmen ergreifen, die ihren Betriebszweck fördern.

LESEN:   Ist der Arbeitgeber nicht berechtigt den Individualarbeitsvertrag zu unterschreiben?

Was sind die vor- und Nachteile einer Holding?

Die Vor- und Nachteile sind für jedes Unternehmen individuell. Wer eine Holding gründen will, kann den Sitz der Muttergesellschaft in einen Staat mit niedrigen Steuern verlegen. Werden Gewinne der Tochtergesellschaften an das Mutterunternehmen abgeführt, unterliegen sie einer niedrigeren Steuer.

Was sind die Kosten für die Gründung einer Holding?

Die Kosten für die Gründung einer Holding fallen sehr unterschiedlich aus. Es kommt darauf an, ob bereits Unternehmen existieren oder neue Unternehmen zu gründen ist. Einige Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die AG haben ein Mindest-Kapital, das einzuzahlen ist. Dieses beträgt bei der AG 50.000 Euro und bei der GmbH 25.000 Euro.