Wem steht das Pflichtteil zu?

Nur die nächsten Familienangehörigen des Verstorbenen haben den Anspruch auf den Pflichtteil. Das sind seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), sein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner und – sofern der Erblasser ohne Hinterlassung von Kindern verstorben ist – auch seine Eltern.

Wann steht einem der Pflichtteil zu?

Der Anspruch auf ein Pflichtteil-Erbe im Erbrecht entsteht, wenn die Person, die den Anspruch geltend macht, durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Erbberechtigte kann seinen Erbteil aber auch ausschlagen.

Was muss ich tun um mein Pflichtteil zu bekommen?

Auskunftsbegehren: Für die Geltendmachung des Pflichtteils muss dessen konkrete Höhe bekannt sein. Dazu muss der Pflichtteilsberechtigte den Erben schriftlich zur Auskunft auffordern – der Erbe muss dann den Nachlasswert ermitteln. Nur auf Grundlage des konkreten Nachlasswertes kann man Pflichtteil berechnen.

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Was ist bei der gesetzlichen Erbfolge zu berücksichtigen?

Neben dem Erbrecht der Verwandten ist bei der Klärung der gesetzlichen Erbfolge immer auch das Erbrecht des Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebenspartners zu berücksichtigen. In welchem Umfang der Ehepartner bei der gesetzlichen Erbfolge an der Erbschaft zu beteiligen ist, klärt § 1931 BGB.

Was macht der Erbe gegenüber den Erben geltend?

Seinen Anspruch macht er gegenüber den Erben geltend, sie müssen also das Geld aufbringen, entweder durch den Verkauf eines Teils des Erbes oder über einen Kredit. „Pflichtteilsansprüche muss man innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt anmelden, an dem man von der Enterbung erfahren hat, ansonsten verjähren sie“, sagt Anwalt Steiner.

Was ist mit der Stellung des Erben verbunden?

Mit der Stellung des Erben sind neben Rechten auch umfangreiche Pflichten verbunden. So muss der Erbe in jedem Fall einkalkulieren, dass er nicht nur das komplette Vermögen des Erblassers erhält, sondern auch für alle Schulden haftet, die der Erblasser hinterlassen hat.

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Wann kann ich eine Erbschaft ausschlagen?

Sie können eine Erbschaft innerhalb von drei Monaten ausschlagen. Das ist sinnvoll, wenn die Erbschaft überschuldet ist – sprich, wenn Sie statt eines Vermögens Schulden erben. Denn auch noch nicht getilgte Kredite, aufgenommene Ratenzahlungen oder Hypotheken können vererbt werden.